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Sportwagenbauer sieht massiven Schaden für Deutschlands Image
Porsche opponiert gegen Pläne für neues VW-Gesetz
Porsche wendet sich mit Nachdruck gegen eine mögliche Neuauflage des sogenannten VW-Gesetzes. In einem Brief an
führende Politiker schreiben Holding-Chef Wiedeking und sein Stellvertreter und Finanzchef Härter, dass nach
ihrer Auffassung die Pläne des Justizministeriums dem EuGH-Urteil vom Oktober 2007 widersprechen.
Man fordere deshalb das Bundesjustizministerium auf, den Entwurf für das Gesetz zurückzuziehen. Es sei nicht
ersichtlich, warum für Volkswagen weitreichendere Regeln gelten sollen als für andere Unternehmen, heißt es in
dem am Mittwoch in Stuttgart veröffentlichten Schreiben. Ein neues VW-Gesetz würde die Bedingungen für den
Wirtschaftsstandort verschlechtern und dem Ansehen Deutschlands in Europa und der Welt "massiv schaden".
Wiedeking und Härter weisen vor allem auf die mit einem möglichen VW-Gesetz entstehende Ungleichbehandlung der
deutschen Unternehmen hin. Wörtlich heißt es dazu: "Wenn das Justizministerium tatsächlich der Auffassung sein
sollte, dass die allgemein gültigen Regeln des Aktiengesetzes, des Mitbestimmungsgesetzes und des
Betriebsverfassungsgesetzes nicht ausreichen, dann müssten Sie konsequenterweise die geplanten gesetzlichen
Verschärfungen generell für die Unternehmen geltend machen. Die Diskussion müssten Sie dann allerdings mit allen
Repräsentanten der deutschen Wirtschaft führen, und wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesregierung
dafür großen Beifall bekommen würde."
Das Schreiben, dem als Anlage ein Rechtsgutachten beigelegt wurde, ging ebenfalls an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden
des Bundestages, an die Ministerpräsidenten der Länder, den Präsidenten des BDI sowie VW-Chef Winterkorn.
Der Europäische Gerichtshof hatte wie berichtet im Oktober 2007 das bestehende VW-Gesetz gekippt. Diese fast
50 Jahre alte Regelung begrenzt die Stimmrechte unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes auf 20 Prozent, um
Investoren "klein" zu halten. Porsche hält derzeit gut 30 Prozent der VW-Anteile.
Zypries hatte vor zwei Wochen ihre Pläne für eine Neufassung des Gesetzes vorgestellt. So sollen nach dem Willen
der Ministerin lediglich die in Brüssel als Verstoß gegen europäisches Recht abgeurteilten Regelungen geändert werden,
nicht jedoch die nicht beanstandeten Passagen.
Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten
der Zustimmung des Aufsichtsrats, der mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder entscheidet. Da der VW-Aufsichtsrat
zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über Werksverlegungen oder -schließungen auch
in Zukunft nicht gegen die Belegschaft getroffen werden. "Das ist ein positives Signal für Niedersachsen und den
Standort Deutschland insgesamt", sagte Zypries.
text Hanno S. Ritter
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