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Dienstag, 23. April 2024
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Gericht: Vorhandene Gebrauchtangebote als Zeitwert-Ersatz

Urteil: Nur gebrauchter Ersatz für gestohlenes Navigationssystem

Siehe Bildunterschrift
Nach Diebstahl zahlt Volkswagen
Versicherung nur Gebrauchtgerät: VW-Navi
Wird einem Autofahrer das Navigationssystem aus seinem Auto gestohlen, so muss er als Ersatz von seiner Versicherung auch ein gebrauchtes Gerät dulden. Das hat das Amtsgericht Essen entschieden. In dem von der Deutschen Anwaltshotline mitgeteilten Fall war einem Passat-Besitzer aus Nordrhein-Westfalen auf einem Campingplatz bei Essen das festeingebaute Navigationssystem aus dem geparkten Fahrzeug entwendet worden.

Als der Autofahrer den Diebstahl seiner Versicherung meldete, weigerte die sich, den Kostenvoranschlag für den Ersatz zu akzeptieren. Die Wiederbeschaffung des Navigationssystems auf Neuwertbasis sei mit 2.458,74 Euro entschieden zu teuer und außerdem nicht nötig. Ein beauftragter Sachverständiger habe andere Firmen ausfindig gemacht, welche solche Navigationssysteme für den Passat aus zweiter Hand bereits für 1.000 Euro anbieten würden. Diesen Betrag zuzüglich von 15 Euro Einbaukosten zahlte die Assekuranz.

Das wollte der Mann nicht akzeptieren und klagte, jedoch ohne Erfolg. Auch das Gericht hielt ein gebrauchtes Gerät bzw. dessen Wiederbeschaffungswert unter Verweis auf § 13 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) für eine ausreichende Regulierung.

Die Anschaffung eines Gebrauchtgerätes komme nur dann nicht in Betracht, wenn sie dem Bestohlenen nicht zumutbar oder nicht möglich sei, heißt es in der Entscheidung (Urteil vom 31.08.2007, - 20 C 1/07). Das Argument, es existiere kein seriöser Markt für gebrauchte VW-Navis, ließ das Gericht unter Verweis auf das Gutachten nicht gelten. Im Ergebnis sei die Versicherung nicht verpflichtet, die bedeutend höheren Kosten für ein fabrikneues Navigationssystem zu tragen. Es sei denn, das verschwundene Gerät wäre selbst nagelneu gewesen.
text  Hanno S. Ritter
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