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Dienstag, 19. März 2024
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Deutlich erhöhte Geldbußen und bei Alkoholdelikten auch Freiheitsstrafe

Italien verschärft Strafkatalog für Verkehrssünder

Italien hat abermals die Strafen für Verkehrssünder verschärft. Neben saftig erhöhten Geldbußen und Fahrverbot sind für Alkoholdelikte auch Freiheitsstrafen vorgesehen. Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart berichtete, ist der neue Strafkatalog bereits Anfang August in Kraft gesetzt worden. Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Kilometer in Stunde (km/h) überschreitet, zahlt den Angaben zufolge ein Bußgeld in Höhe von 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins für drei bis sechs Monate (bisher: ein bis drei Monate). Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt etwa bei Urlaubern für die Zeit ihres Italienaufenthalts. Wer das Tempolimit um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein wird dann für sechs bis zwölf Monate entzogen.

Quasselstrippen ohne Freisprechanlage, die sich erwischen lassen, zahlen künftig 148 bis 594 Euro Strafe - eine extreme Anhebung vom bisherigen Rahmen (70 bis 285). Wiederholungstäter verlieren für ein bis drei Monate den Führerschein.

Alkoholisierte Autofahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500 bis 2.000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe von bis zu einem Monat absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein für drei bis sechs Monate entzogen. Bei einem Promillewert zwischen 0,8 und 1,5 Promille belaufen sich die Geldstrafen auf 800 bis 3.200 Euro, die Gefängnisstrafen auf bis zu drei Monate und der Führerschein-Entzug auf sechs bis zwölf Monate. Wer gar mit mehr als 1,5 Promille ein Auto steuert, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein wird dann für ein bis zwei Jahre entzogen.
text  Hanno S. Ritter
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