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Deutlich erhöhte Geldbußen und bei Alkoholdelikten auch Freiheitsstrafe
Italien verschärft Strafkatalog für Verkehrssünder
Italien hat abermals die Strafen für Verkehrssünder verschärft. Neben saftig erhöhten Geldbußen und Fahrverbot
sind für Alkoholdelikte auch Freiheitsstrafen vorgesehen. Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart
berichtete, ist der neue Strafkatalog bereits Anfang August in Kraft gesetzt worden.
Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Kilometer in Stunde (km/h) überschreitet, zahlt den
Angaben zufolge ein Bußgeld in Höhe von 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins für drei
bis sechs Monate (bisher: ein bis drei Monate). Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt etwa bei Urlaubern für die
Zeit ihres Italienaufenthalts. Wer das Tempolimit um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der
Führerschein wird dann für sechs bis zwölf Monate entzogen.
Quasselstrippen ohne Freisprechanlage, die sich erwischen lassen, zahlen künftig 148 bis 594 Euro Strafe - eine
extreme Anhebung vom bisherigen Rahmen (70 bis 285). Wiederholungstäter verlieren für ein bis drei Monate den
Führerschein.
Alkoholisierte Autofahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500 bis 2.000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe
von bis zu einem Monat absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein für drei bis sechs Monate entzogen. Bei einem
Promillewert zwischen 0,8 und 1,5 Promille belaufen sich die Geldstrafen auf 800 bis 3.200 Euro, die Gefängnisstrafen
auf bis zu drei Monate und der Führerschein-Entzug auf sechs bis zwölf Monate. Wer gar mit mehr als 1,5 Promille ein
Auto steuert, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein wird
dann für ein bis zwei Jahre entzogen.
text Hanno S. Ritter
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