|
ADAC: Ohne Stempel gibt's Ärger Chiptuning muss in die Papiere eingetragen werden
Ohne den Stempel erlösche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, so der Club. Der Gang zur Zulassungsstelle sei also
unvermeidlich, und zwar auch dann auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliege.
Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut bzw. die Modifikationen an der Motorsteuerung zurückgenommen würden,
lebe die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf.
Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder ob eine höhere Prämie fällig wird.
Bookmark
Redaktion: Hanno S. Ritter
|
Anzeige Aktuell
Kraftstoffpreise
Auto-Quiz
![]() Wenn Sie uns bitte folgen wollen:
Autokiste auf Facebook
|
| © 2000-2013 Autokiste® – Alle Rechte vorbehalten. | Seitenanfang |
Suche | Kontakt | Sitemap |