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Dienstag, 19. März 2024
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Vorrang gilt künftig auch bei Anhalten / Radfahrer immer bevorrechtigt

Belgien: Neue Rechts-vor-Links-Regelungen

Seit 1. März gilt auch in Belgien eine strikte Rechtsvorrang-Regel. Bislang verlor ein von rechts kommendes Fahrzeug seinen Vorrang, wenn es stehen blieb. Dies führte in der Vergangenheit in Belgien immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und war vor allem für Ausländer schwer nachvollziehbar. "Die alte Regel sorgte für Verwirrung und zahlreiche Konflikte. Ihre Abschaffung ist folglich logisch," zitiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) den belgischen Verkehrsminister Renaat Landuyt.

Auch bei Überquerung eines Trottoirs oder eines Radwegs bleibe der Rechtsvorrang fortan bestehen, bestätigte der Minister. Die Vorfahrt gilt auch dann, wenn ein Autofahrer einen Zebrastreifen überquert, nachdem er angehalten hat, um (immer vorrangige) Fußgänger queren zu lassen. Benützer von dezidiert ausgewiesenen Radwegen haben - gleich Fußgängern auf Zebrastreifen - auch gegenüber Rechtskommenden immer Vorrang.

Nachrang- bzw. Vorrangstraßen existieren unverändert und sind entsprechend ausgezeichnet. Vorfahrtsstraßen sind in Belgien jedoch nur auf tatsächliche Hauptachsen beschränkt und vor allem im Stadtgebiet seltener als in vielen europäischen Städten. Vorsicht bei Fahrten in Belgien ist daher mehr denn je geboten - auch wenn der von rechts Kommende kurz anhält.
text  Hanno S. Ritter
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