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Kaum Besonderheiten in Bulgarien und Rumänien
Übersicht: Verkehrsregeln in den neuen EU-Ländern
Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union zum Jahresbeginn 2007 dürfen sich Reisende auf
Erleichterungen freuen, sollten jedoch auch Besonderheiten beachten. Das Wichtigste im Überblick.
Die Einreise in beide Länder ist jetzt mit dem Personalausweis möglich, jedoch muss dieser für Rumänien mindestens sechs
Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Kinder unter 16 Jahren benötigen für Bulgarien einen Kinderausweis mit Lichtbild oder den Kinderreisepass. In Rumänien
genügt für Kinder unter zehn Jahren der Eintrag im Eltern-Reisepass. Autofahrern empfiehlt der ADAC dringend, die
Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Ein Internationaler Führerschein ist dagegen nicht notwendig.
Die Promillegrenze in Bulgarien liegt bei 0,5 Promille, Bußgelder für Alkohol am Steuer beginnen bei 200 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden mit 20 Euro geahndet.
In Rumänien gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße kosten mindestens 50 Euro. Kleinere Tempoüberschreitungen bis 20 km/h
kosten ab 15 Euro Bußgeld. Es gilt ganzjährig die Pflicht, mit Licht zu fahren.
In beiden Ländern darf innerorts mit 50 km/h gefahren werden, außerorts mit 90 km/h, Wohnmobile oder Gespanne sind auf
80 bzw. 70 km/h beschränkt. Das Tempolimit auf Autobahnen liegt in beiden Ländern bei 130 km/h.
text Hanno S. Ritter
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