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Freitag, 29. März 2024
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IAA-Jahr beginnt mit deutlichen Kostensteigerungen / Übersicht der Änderungen

2007: Zahlreiche Neuerungen für Autofahrer

Siehe Bildunterschrift
Autofahren in Deutschland ADAC
wird 2007 in erster Linie teurer
Zum Jahresbeginn und auch später im Jahr treten zahlreiche Neuerungen für Autofahrer in Kraft. 2007 beginnt wieder einmal mit deutlich höheren Kosten für Autofahrer, doch auch in punkto Zulassung, Bußgelder, Führerscheine und anderen Regelungen gibt es wissenswerte Änderungen. Eine Übersicht.
Ab 1. Januar 2007 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 statt 16 Prozent. Damit werden nicht nur Neuwagen merklich teurer, sondern auch Teile, Zubehör und Service-/Wartungsarbeiten. Ebenfalls um drei Prozentpunkte auf 19% steigt die Versicherungssteuer, was sich aber angesichts der tendenziell sinkenden Beiträge bei Kfz-Versicherungen nur stellen- oder teilweise bemerkbar macht.

Teurer wird es wieder einmal an den Tankstellen. Neben der Mehrwertsteuererhöhung wirkt sich hier die Zwangsbeimischung von Biokomponenten in den Sprit aus, die künftig voll steuerpflichtig sind (47 statt neun Cent/Liter). Fünf Cent - einzelne Mineralölgesellschaten sprechen bereits von acht Cent - dürfte der Aufschlag insgesamt ausmachen. Bezogen auf fünf Cent, acht Liter Verbrauch und 20.000 Kilometer Fahrleistung ergibt sich so eine Mehrbelastung von 80 Euro im Jahr.

Während für die Mehrwertsteuer grundsätzlich das Leistungsdatum ausschlaggebend ist und also etwa die Tankstellen zum Jahreswechsel minutengenau die Preise umstellen werden, gibt es aus Vereinfachungsgründen eine Ausnahme für Taxis: Wer sich nach dem Silvestergelage nach Hause fahren lässt, zahlt noch den alten Steuersatz.

Zulassung, Rußfilter-Nachrüstung und Steuermalus

Neue Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 t werden ab 2007 nur noch zugelassen, wenn sie die Euro4-Abgasnorm erfüllen. Für schwerere Fahrzeuge gibt es bis Ende 2007 Ausnahmeregelungen. Motorräder müssen mindestens die "Euro 3" erfüllen. Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ist mit einem Bonus von 330 Euro zu rechnen, wobei hier der Jahresanfang 2006 als Stichtag gilt. Besitzer älterer Diesel bezahlen dies im Gegenzug mit einem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Teurer wird die Steuer auch für Halter von Wohnmobilen, wenn auch nicht ganz so krass wie zunächst geplant. In Stufen eingeführt wird anstelle der Gewichtsbesteuerung nun auch die sonst bei Kraftfahrzeugen übliche schadstoffbezogene Komponente. Rund 50 Millionen Euro wird der Staat dadurch zusätzlich einnehmen - und die "Wohnmobilisten" mehr als bisher zahlen.

Plaketten-Versordnung

Die Auswirkungen der sogenannten Plakettenverordnung, die im März in Kraft tritt, sind im Detail noch offen. Vor dem Hintergrund der Feinstaub-Belastung werden Kfz entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit verschiedenfarbigen, kostenpflichtigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell ausgewiesenen Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos mit höherem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Dies gilt auch für Benziner, selbst wenn diese mit Feinstaub nichts zu tun haben und mit einem geregelten Katalysator ausgestattet sind. Millionen von Pkw werden betroffen sein.

Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschüsse

Die Kürzung der Entfernungspauschale trifft vor allem die Pendler: Unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer kann der Autofahrer künftig erst ab einer (einfachen) Entfernung von 21 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten machen. Grundsätzlich unberücksichtigt bleiben die ersten 20 Kilometer. Angesichts von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetzgebung zur Pendlerpauschale sind hier Klagen abzuwarten.

Für Fahrtkostenzuschüsse von Arbeitgebern etwa im Rahmen von Jobticketangeboten zur Nutzung von Bussen und Bahnen gilt laut ACE Auto Club Europa ebenfalls das 21-Kilometer-Limit. Erst ab dieser Entfernung darf der Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. Wer einen über die Entfernungspauschale hinausgehenden Zuschuss erhält, muss diesen individuell versteuern.

Fahranfänger, Bußgelder, Bahnübergänge & Warnwesten

Weitere Neuheiten betreffen rechtliche Details. So gilt ab Sommer 2007 für Fahranfänger unabhängig vom Alter ein zweijähriges absolutes Alkoholverbot. Angesichts schwerer Unfälle überfällig ist die Befugnis für Straßenverkehrsbehörden, an unbeschrankten Bahnübergängen künftig Stopp-Schilder aufzustellen. Der Plan, die Mitnahme von Warnwesten für Autofahrer zur Pflicht zu machen, ist dagegen zunächst auf Eis gelegt worden. Die Bundesländer weigerten sich in einem jüngst gefassten Beschluss, die entsprechende Initiative der Hansestadt Hamburg zu unterstützen.

Dem sogenannten "Führerscheintourismus" wird ein Ende gesetzt: Es besteht keine Anerkennungspflicht mehr für EU -Führerscheine nach vorausgegangener Fahrerlaubnisentziehung. Wie berichtet, ist auch eine Erhöhung der Bußgelder geplant.

Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen, können voraussichtlich vom 22. März 2007 an in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. Auslöser für das Verfahren ist das sogenannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.

Altauto-Rücknahme, Wiederzulassung & Oldtimer

Letzthalter von Pkw (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) haben ab 2007 die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos beim Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Die meisten Autobauer haben dazu eine Hotline eingerichtet und/oder informieren auf ihren Websites; als Ansprechpartner fungieren auch die Händler.

Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis, sondern können binnen sieben Jahren regulär wieder angemeldet werden. Das für die Einstufung als Oldtimer und das H-Kennzeichen erforderliche Gutachten darf künftig auch von Prüfingenieuren ausgestellt werden, also etwa auch von KÜS, GTÜ und dergleichen. Das rote Oldie-Kennzeichen (07er-Nummer) wird nur noch für Autos ausgegeben, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Weitere Neuerungen

Die sogenannte 5. KH-Richtlinie regelt ab Juni 2007 den Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht neu. Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen müssen innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden angehoben werden.

Die Lenkzeit für Berufskraftfahrer (bisher 74 Stunden) darf künftig nur noch maximal 56 Stunden pro Woche betragen. Pro Tag darf maximal neun Stunden gefahren werden, zweimal in der Woche maximal zehn Stunden. Nach 4,5 Lenkstunden sind 45 Minuten Pause angesagt, die nicht mehr in drei Viertelstunden-Pausen gesplittet werden dürfen.

Neue Tiertransporter müssen ab Anfang Januar mit satellitengestützten Navigationssystemen ausgestattet werden. Mit der Neuregelung sollen die Behörden Verstöße bei Tiertransporten besser als nur auf Basis der Fahrtenbücher verfolgen können. Gültig ist die Regelung für alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden andauern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Übergangsfrist bis 2009.
text  Hanno S. Ritter
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