Wer auf bayerischen Straßen unterwegs ist, muss ständig damit rechnen, "geblitzt" zu werden – nicht (nur)
von Radarkontrollen, sondern vor allem vom Staat, der massenhaft verdeckt Kfz-Kennzeichen scannt und mit dem
Fahndungscomputer abgleicht. Von der Datenschutz-Problematik abgesehen ist die Erfolgsquote höchst bescheiden.
Seit Beginn des Jahres 2006 sind in Bayern bei verdeckten Kontrollen 45 Millionen Kfz-Kennzeichen ohne jeden Verdacht
oder Anlass per Videoscanning elektronisch ausgelesen worden, teilt der ADAC unter Berufung auf ein nicht näher
konkretisiertes, selbst organisiertes Fachgespräch zur Nutzung und Kontrolle von elektronischen Daten mit.
Autofahrer werden damit unter Generalverdacht gestellt, folgert der Club. Datenschutzrechtlich bedenklich sei vor allem,
dass beim Scanning durch die Verknüpfung der Fahrzeug- mit den Halterdaten und der gleichzeitigen Verbindung zu den Daten
der Kontrollpunkte personenbezogene Bewegungsprofile erstellt werden können und die Kontrollen verdeckt stattfinden. Der
ADAC sieht in der Nutzung der Daten daher einen "Konflikt" mit dem von der Verfassung geschützten Grundsatz der
informationellen Selbstbestimmung. Danach hat jeder Einzelne das Recht auf "datenfreie Fahrt", solange er sich
gesetzeskonform im Straßenverkehr verhält.
Die Trefferquote bezifferte der ADAC auf drei Promille - darunter jedoch nicht die von der Politik gerne zitierten
Schwerstverbrecher, sondern mehr oder weniger nur Nepper, Schlepper und Bauernfänger: Unter den Registrierten waren 40
Prozent säumige Versicherungszahler, weitere 20 Prozent betrafen verlorene oder gestohlene Kennzeichen.
Praktiziert wird die Kennzeichenüberwachung neben Bayern auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, weitere
Bundesländer bereiten entsprechende Gesetzesänderungen vor.
In Bezug auf die von Politikern angestrebte Nutzung jener Daten, die bei der Erfassung der Lkw-Maut gewonnen werden,
erteilt der ADAC ebenfalls eine Absage. Allenfalls in eindeutig geregelten Ausnahmefällen, wie etwa bei der Fahndung
nach Schwerstverbrechen, solle die Polizei - aber auch nur mit einem richterlichen Beschluss - Einblick in die
gesammelten Lkw-Daten erhalten. Das Maut-Erfassungssystem habe nur deswegen in bestehender Form in Betrieb genommen
werden dürfen, weil Einigkeit darin bestand, dass die Mautdaten nur zweckgebunden verwendet werden dürfen, betonte
der Club.