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Freitag, 29. März 2024
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Stadtstaat beschließt Bundesratsinitiative / Kritik des AvD

Hamburg will allgemeine Warnwesten-Pflicht in Deutschland

Siehe Bildunterschrift
Bundesratsinitiative: ADAC
Hamburg will Warnwesten-Pflicht für alle
In vielen europäischen Ländern sind Warnwesten bereits Pflicht, in Deutschland bisher nur für gewerbliche genutzte Fahrzeuge. Eine Bundesratsinitiative aus Hamburg will das ändern, stößt aber auch auf Kritik.
Der Hamburger Senat begründet die Initiative von Ende Mai mit Erfahrungen aus anderen Ländern, wonach die Verkehrssicherheit durch das Tragen von Warnwesten bei Unfällen oder Pannen profitiere.

Hamburg sei für jede Maßnahme, die der Verkehrssicherheit diene, sagte Innensenator Udo Nagel. In Verbindung mit anderen Maßnahmen wie etwa der Einführung des "Begleiteten Fahrens", der "Null-Toleranz-Linie gegen Verkehrsrowdies" oder dem Tagfahrlicht sei auch eine allgemeine Warnwestenpflicht ein weiterer Baustein für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Auffällige Warnwesten böten zwar keinen 100prozentigen Schutz davor, angefahren zu werden, hieß es weiter. Sie könnten aber dazu beitragen, nicht übersehen zu werden. Daher sei davon auszugehen, dass die Einführung der Warnwestenpflicht zu einem Rückgang der entsprechenden Unfälle führen werde. Appelle an die Autofahrer, freiwillig entsprechend zu handeln, seien nicht ausreichend. Konkret sollen den Plänen zufolge für mindestens zwei Personen Warnwesten mitgeführt werden, die im Innenraum des Fahrzeugs zu lagern sind.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) bezeichnete die Initiative als zweifelhaft für die Verkehrssicherheit. Einen wissenschaftlichen Nachweis des angeblich geringeren Unfallrisikos gäbe es nicht, so der Club. Außerdem sei in der Praxis zu befürchten, dass Auto-Insassen über das Heraussuchen und Anlegen der Westen ihre Absicherung vernachlässigten und sich mit angelegten Westen trügerisch sicher fühlen. Wer keine Weste dabei habe, bleibe möglicherweise einfach im Pannenauto sitzen - die schlechteste Alternative.

Im übrigen bemängelte der Club, dass sich Warnwesten von Privatpersonen - erlaubt sind rote, orangefarbene und gelbe Exemplare - nicht von solchen der professionellen Helfer unterscheiden. So entstehe beim Vorbeifahrenden am Unfall- oder Pannenort leicht der Eindruck, dass qualifizierte Hilfe bereits vor Ort und somit ein Handeln seinerseits nicht erforderlich sei.
text  Hanno S. Ritter
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