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Donnerstag, 25. April 2024
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Voraussetzung ist kommunale Verordnung / Etliche Feiertage ausgeschlossen

Bayern erlaubt Autowäsche an Sonn- und Feiertagen

Siehe Bildunterschrift
Waschwasser und Weihwasser: Aral
Bayern erlaubt Autowäsche an Sonntagen
Was in anderen Bundesländern schon länger Normalität ist, wird jetzt auch in Bayern möglich: Der Betrieb und damit die Nutzung von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Verordnung, die die Städte und Gemeinden für ihr Gebiet nach eigenem Ermessen erlassen können, aber nicht müssen. Ohne diese kommunale Regelung bleibt die Autowäsche verboten. Umfasst sind jeweils auch SB-Waschanlagen.

Im übrigen sind Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage von der Regelung ausgenommen. Grundlage ist die am 1. Juni in Kraft getretene Änderung des Feiertagsgesetzes und der "Bedürfnisgewerbeverordnung".

Die Neuregelung geht vor allem auf Tankstellenpächter an der österreichischen und tschechischen Grenze zurück, die sich zusätzlich zur Problematik der unterschiedlichen Spritpreise auch wegen des jenseits der Grenzen nicht existierenden Waschverbots benachteiligt sahen. Bereits im April 2005 hatte sich der bayrische Landtag auf eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften im "Freistaat" verständigt.
text  Hanno S. Ritter
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