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Donnerstag, 25. April 2024
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Ab 2007 außerdem Vorauszahlungspflicht für Steuersünder

NRW: Keine Zulassung bei offener Kfz-Steuer

Die Maßnahmen der Länder zur Verringerung von Rückständen bei der Kfz-Steuer werden immer härter. So können Steuersünder nun auch in Nordrhein-Westfalen keine Zulassung mehr vornehmen.
Ab 1. Januar 2006 wird bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine bisherige Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt bezahlt worden ist. Ein entsprechendes Procedere hatte Hessen bereits Anfang 2005 eingeführt.

Nach der bereits im August 2005 beschlossenen Rechtsverordnung ist seit November die Neuzulassung in NRW verpflichtend an eine Einzugsermächtigung gekoppelt. Eine dritte Stufe tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft: Sind Bürger mit ihrer Kfz-Steuer im Rückstand, müssen diese zusätzlich zu den übrigen Voraussetzungen die Steuer für das erste Jahr im voraus zahlen.

Das Finanzministerium in Düsseldorf verspricht sich von diesen Maßnahmen Rückgänge bei den Außenständen. Diese beliefen sich Ende 2004 auf rund 33 Mio. Euro. Davon waren etwa neun Mio. Euro selbst nach Ausschöpfung aller Vollstreckungsmaßnahmen uneinbringlich. Hohe Mahn- und Vollstreckungskosten für Tausende von Einzelfällen stehen nach Ansicht des Finanzministers in einem unangemessenen Verhältnis zum geringen Steuerrückstand - im Durchschnitt sind dies nur 160 Euro je Fall.
text  Hanno S. Ritter
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