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Donnerstag, 28. März 2024
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Anfänglich viele Vorurteile gegenüber dem Gurt

30 Jahre Anschnallpflicht: Siegeszug der Vernunft

Siehe Bildunterschrift
Heute selbst- ADAC
verständlich: Anschnallen
Zum Jahresbeginn häufen sich die Jubiläen bei verkehrsrechtlichen Regelungen. Zu den wichtigsten gehört die Anschnallpflicht, die am 1. Januar 1976 eingeführt wurde. Anfangs gefürchtet und verflucht, hat der Gurt bis heute vielen Zehntausend Autofahrern das Leben gerettet und schwere Verletzungen verhindert.
Die Vorschrift galt zunächst nur für die Vordersitze, erst 1984 wurde die Regelung auf die Rücksitze ausgeweitet. Seither bekommen Autofahrer, die den Gurt nicht angelegt haben, auch ein Bußgeld aufgebrummt. Aktuell liegt dieses bei 30 Euro - gerade so viel wie zweimal falsch Parken.

Noch 1970 - als die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland mit über 21.300 ihren absoluten Höhepunkt erreichte - kamen nach Expertenmeinung jeden Tag etwa 25 Autofahrer ums Leben, nur weil sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten. Dass diese Zahl bis heute auf weniger als 5.500 sinken konnte, ist in erster Linie dem Sicherheitsgurt zu verdanken, der auch Voraussetzung für die Wirksamkeit von Airbags und anderen Maßnahmen der passiven Sicherheit ist.

Dabei stand es um die Akzeptanz des Gurtes beim Autofahrer in den 1970er-Jahren noch sehr schlecht. "Der Gurt beengt mich", "Wenn der Wagen brennt, bin ich im Gurt verloren" oder "Es ist besser, bei einem Unfall aus dem Auto geschleudert zu werden", glaubten Autofahrer seinerzeit in einer Umfrage der "ADACmotorwelt".

Bis die Vorurteile gegen den Gurt entkräftet waren, brauchte es viele Jahre Aufklärungsarbeit. Heute liegt die Anschnallquote laut ADAC bei 94 Prozent auf den Vordersitzen und bei 90 Prozent auf den Rücksitzen. Damit belegt Deutschland weltweit einen Spitzenplatz. Umso unverständlicher die wenig erfreuliche Bilanz bei den Kindern: Untersuchungen zufolge waren in Deutschland 2004 mehr als die Hälfte der Sechs- bis Zwölfjährigen entweder falsch oder gar nicht im Auto gesichert.

Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein - der bis dato hinten in der Mitte übliche Beckengurt hat ausgedient. Die meisten Neuwagen verfügen darüber hinaus über Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer, zum Teil auch im Fond. In jedem Fall gilt auch heute: "Gurt - klick - immer".
text  Hanno S. Ritter
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