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Donnerstag, 25. April 2024
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Keine Punkte nach Unfall durch Rückwärtsfahrt

Urteil: Keine erhöhte Sorgfaltspflicht auf Tankstellen-Gelände

Siehe Bildunterschrift
Keine erhöhte Sorg- Shell
faltspflicht auf Tankstellen-Gelände
Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht – wer sie nicht beachtet, erhält eine relativ starke Strafe. Dies gilt jedoch nicht auf dem Gelände einer Tankstelle, entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main.
In dem zugrundeliegenden, von den Verkehrsanwälten im Deutschen Anwaltverein mitgeteilten Fall war eine Autofahrerin nach dem Tanken rückwärts rangiert und hatte dabei infolge Unachtsamkeit das hinter ihr stehende Fahrzeug beschädigt.

Dafür wurde sie nach dem Regelsatz mit 50 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft, was sie so nicht akzeptieren mochte.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat später für einen solchen Fall das Vorliegen einer verschärften Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers verneint. In dem Beschluss vom 09.06.2005 (- 901 Owi - 218 Js 19469/05 -) heißt es, diese gelte nur im fließenden Verkehr, der wegen der Schnelligkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfe.

Dies sei auf dem Gelände einer Tankstelle nicht der Fall. Die betroffene Frau musste daher lediglich eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro zahlen, und bekam auch keine Punkte.
text  Hanno S. Ritter
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