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Unfall im EU-Ausland: |
ADAC |
Klage in Deutschland zulässig |
Ein deutscher Unfallgeschädigter kann den gegnerischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat hat, unmittelbar vor deutschen Gerichten verklagen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln
entschieden.
Der spätere Kläger, ein deutscher Staatsbürger aus dem Raum Aachen, hatte Ende 2003 in den Niederlanden auf der Autobahn
einen Verkehrsunfall mit einem niederländischen Pkw-Fahrer. Er hat den niederländischen Haftpflichtversicherer seines
Unfallgegners vor einem deutschen Amtsgericht auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 3.100 Euro verklagt. Das
Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, da die deutschen Gerichte international unzuständig seien.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte vor dem OLG Köln zumindest vorläufigen Erfolg. Das OLG hat mit
einem am 12.09.2005 verkündeten so genannten Zwischenurteil
(- 16 U 36/05 -) ausgesprochen, dass die
Klage zulässig sei.
Damit haben sich die Kölner Richter in der gerade auch im grenznahen Gebiet des Köln-Aachener Raumes praktisch
bedeutsame Frage gegen die bislang in der Fachliteratur herrschende Meinung gestellt.
Das Gericht hat hierbei zwei Vorschriften der EG-Verordnung vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) den Willen des Verordnungsgebers
entnommen, dass der Unfallgeschädigte die Direktklage gegen den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen
Haftpflichtversicherer an seinem eigenen Wohnsitz erheben könne.
Dieser Wille komme auch eindeutig in einer im Mai 2005 erlassenen EU-Richtlinie zum Ausdruck und stehe im Einklang mit
Sinn und Zweck der betreffenden EU-Vorschriften. Mit ihnen solle nämlich die gegenüber dem Versicherer schwächere
Partei gestärkt werden. Hierzu gehöre auch das Unfallopfer, das gerade bei einem Unfall im Ausland besonders
schutzbedürftig sei.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das OLG Köln hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der betroffenen
Rechtsfrage die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.