Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

Urteil: Überstehende Türen an Kleinwagen sind Bagatelle

Logo Anwalt-Suchservice
Schließen bei einem neuen Kleinwagen die Türen nicht bündig mit der Karosserie ab, ohne dass ihre Funktion hierdurch beeinträchtigt wird, so liegt kein erheblicher Mangel vor. Der Kunde hat nicht das Recht, deswegen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
In dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte ein Mann für rund 15.000 Euro einen neuen Pkw gekauft. Erst einige Wochen später fiel ihm auf, dass die beiden Seitentüren des Kleinwagens nicht ganz bündig mit der Karosserie abschlossen. Sie wiesen einen Überstand von 1,7 bis 1,8 Millimetern auf, der die Schließfunktion der Türen allerdings nicht beeinträchtigte.

Den Käufer ärgerte der Überstand aber, und er verlangte vom Autohändler, den Wagen zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis zu erstatten. Als der sich weigerte, kam es zum Prozess, den der Händler auch gewann (Urteil vom 08.06.2005; - I-3 U 12/04 -).

Es sei schon nicht sicher, so die Richter, ob in der fehlenden Bündigkeit überhaupt ein Mangel zu sehen sei, zumal alle Fahrzeuge der selben Fertigungsserie einen ähnlichen Überstand aufgewiesen hätten. Selbst wenn man die fehlende Bündigkeit aber als Fehler einstufen wollte, wäre sie jedenfalls so "geringfügig und unerheblich", dass sie keinen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen könnte.

1,7 bis 1,8 Millimeter Überstand seien eine "Bagatelle" und hätten auch keine Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs zur Folge. Sie führten weder zu einer Schwergängigkeit der Türen noch zu Problemen mit den Dichtungen, sondern könnten allenfalls als "äußerst geringfügige optische Beeinträchtigung" angesehen werden. Eine solche "minimale Unvollkommenheit" gebe dem Käufer eines "preiswerten Kleinwagens" nicht das Recht, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen, so das Gericht.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.