Treten bei einem Pkw plötzlich anormale Fahrgeräusche auf, sollten Autofahrer der Ursache sofort nachgehen, andernfalls
sie für einen nachfolgenden Unfall haftbar gemacht werden können. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte,
hat kürzlich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, waren in dem zugrundeliegenden Fall fünf Studentinnen gemeinsam auf der Autobahn
unterwegs. Sie fuhren mit 100 km/h auf der rechten Spur, als sie plötzlich ungewöhnliche Fahrgeräusche wahrnahmen.
Während sie mutmaßten, es höre sich so an, als verlören sie gleich einen Reifen, setzte die Studentin am Steuer die
Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort. Kurz darauf lösten sich Teile vom rechten Hinterreifen. Das Auto
geriet auf den linken Streifen, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Lärmschutzwall. Dabei wurde eine Insassin
schwer verletzt.
Später forderte diese von der Haftpflichtversicherung der Studentin, die gefahren war, Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Der Fahrerin sei vorzuwerfen, dass sie das Auto nicht sogleich angehalten habe, als die Geräusche auftraten, sondern die
Fahrt minutenlang unvermindert fortgesetzt habe. Erst als das Fahrzeug ausbrach, habe sie den Fuß vom Gas genommen und
versucht, den Wagen auf der Fahrbahn zu halten.
Das OLG Celle folgte dieser Argumentation (Urteil vom 02.12.2004;
- 14 U 54/04 -). Die Fahrerin habe den
Unfall fahrlässig verursacht, so die Richter. Sie habe die anormalen Geräusche geraume Zeit wahrgenommen, ohne darauf zu
reagieren. Das Schlingern des Fahrzeugs habe nicht aus heiterem Himmel eingesetzt, sondern erst eine Weile nach Auftreten
der Geräusche.
Die Zeit hätte jedenfalls ausgereicht, um das Tempo zu drosseln oder anzuhalten, wodurch der Unfall vermieden worden wäre,
so die Richter. Selbst wenn die Fahrerin die Ursache der Geräusche nicht sofort feststellen konnte, hätte sie damit
rechnen müssen, dass ein Defekt an einem Rad aufgetreten sein konnte. Darin konnte eine erhebliche Gefahr für die
Insassen liegen, weshalb die Fahrerin verpflichtet gewesen wäre, ihr Tempo zu drosseln, so das Urteil.