Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Im Zweifel für den Betroffenen: OLG kassiert Amtsgericht-Urteil

Urteil: Ungenaue Messfotos reichen nicht zur Verurteilung

Siehe Bildunterschrift
Ist das Messfoto Autokiste
zu schlecht, hat der Fahrer Glück gehabt
Wenn im Zuge von Radarkontrollen angefertigte Fotos den Fahrer nur ungenau wiedergeben, ist die Sache noch nicht automatisch vom Tisch – die Gerichte versuchen, vermeintlichen Fahrer und Foto doch noch zusammenzubringen. Die Oberlandesgerichte stellen an diese Beweisführung jedoch strenge Anforderungen.
Dies zeigt ein von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. Mai 2005; - 2 Ss OWi 274/05 -).

Die Richter hatten über die Rechtsbeschwerde eines Mannes zu entscheiden, der auf Grund eines relativ undeutlichen Fahrer-Fotos zu 150 Euro Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Das Amtsgericht hatte Vergleichsfotos zu Hilfe genommen und anhand von Charakteristika wie einem Oberlippen- und Kinnbart den Betroffenen für überführt gehalten.

Dieser Einschätzung folgte das OLG nicht. Es bemängelte, das Lichtbild sei insgesamt unscharf und so kontrastarm, dass weder die Haartracht noch die Gesichtszüge der am Steuer sitzenden Person hinreichend deutlich zu erkennen seien. Zudem sei eine Gesichtspartie durch den Rückspiegel verdeckt gewesen.

Der Senat fand es zum Teil "unerklärlich", wie die erste Instanz zu ihren Rückschlüssen gekommen war. Die beschriebenen Gesichtsmerkmale hätten jedenfalls nur wenig Aussagekraft in Bezug auf den Betroffenen gehabt. Da drei wesentliche Erkennungsmerkmale bei kritischer Betrachtung weggefallen waren, maß das OLG den restlichen Umständen kein Gewicht mehr bei - und sprach den Autofahrer frei.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.