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Donnerstag, 25. April 2024
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Außerdem geraten Schlafkrankheiten in den Fokus der Behörden

Alkohol am Steuer: Künftig wohl 0,1 Promille für Fahranfänger

Siehe Bildunterschrift
Null Promille: DVR
Neuregelung für Fahranfänger geplant
Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Null-Promille-Grenze für Fahranfänger werden konkreter. In einer neuen Vorlage geraten darüber hinaus Autofahrer mit Schlafkrankheiten in den Fokus der Behörden.
Wie der ACE Auto Europa am Dienstag in Stuttgart meldete, geht die Absicht für null Alkohol-Toleranz bei Fahranfängern aus einem Regierungspapier zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hervor. Danach wird vorgeschrieben, dass während des so genannten "Führerscheins auf Probe" (zwei Jahre) kein Alkohol im Straßenverkehr mehr erlaubt ist.

Allerdings soll es den Angaben zufolge eine sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von 0,1 Promille geben - das Stück Schwarzwälder Kirschtorte bleibt demnach auch künftig erlaubt.

Derzeit seien rund ein Drittel aller an einem Unfall mit Getöteten und Verletzten beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss junge Fahranfänger, heißt es in der vom ACE zitierten amtlichen Begründung. Das Zusammentreffen von Unerfahrenheit, Risikobereitschaft und Enthemmung durch Alkohol erhöhe das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zusätzlich. Die Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger lasse einen weiteren Rückgang alkoholbedingter Unfälle erwarten.

Laut ACE ebenfalls ins Visier der Behörden geraten sind Aufputschmittel oder "Amphetamine". Diese sollen in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in das StVG aufgenommen werden. Dadurch können Fahrten bei nachgewiesener Wirkung dieser Substanzen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Lkw-, Bus- und Taxifahrer müssen den Angaben zufolge damit rechnen, in Zukunft verpflichtend Auskunft darüber zu geben, ob Sie unter einer "Schlafapnoe" oder einer anderen Schlaf-Wach-Störung leiden. Laut Gesetzesentwurf soll klar gestellt werden, dass diese Krankheiten zu "verkehrssicherheitsrelevanter Tagesschläfrigkeit" führen können. Damit sollen diese gesundheitlichen Störungen Gegenstand der regelmäßigen ärztlichen Screening-Untersuchungen dieser Berufsgruppen werden.

Wann die geplanten Neuregelungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt - und dürfte auch von einem möglichen Regierungswechsel im Herbst abhängen.

In Bezug auf die Promilleregelung wiederholte unterdessen der AvD (Automobilclub von Deutschland) seine Kritik. Die Pläne würden den falschen Umkehrschluss zulassen, dass erfahrene Fahrer auch mit Alkohol sicher fahren könnten, heißt es in einer Stellungnahme. Weil Alkohol und Drogen am Steuer eine maßgebliche Ursache von Verkehrsunfällen seien, vertrete man die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken" würden. Hier sei Aufklärungsarbeit wichtig, damit zum Beispiel bereits vor dem Trinken von Alkohol entschieden werde, wer als Fahrer nüchtern bleibt.
text  Hanno S. Ritter
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