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Donnerstag, 18. April 2024
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ADAC: Besonders Umbauten betroffen / Einspruchsfrist beachten

Wohnmobile: Fehlerhafte Steuerbescheide möglich

Siehe Bildunterschrift
Einspruchsfrist beachten: ADAC
Evtl. falsche WoMo-Steuerbescheide
Während für Geländewagen das Privileg der Gewichtsbesteuerung zum 1. Mai 2005 gefallen ist, gilt dies jedenfalls vorerst nicht für schwere Wohnmobile. Die Finanzbehörden verschicken aber dennoch entsprechende Steuerbescheide. Betroffene sollten umgehend Einspruch einlegen.
Wird die Einspruchsfrist von einem Monat verpasst, werden die Bescheide trotz ihrer Fehlerhaftigkeit wirksam, warnt der ADAC. Die Steuer wird dann nach Hubraum statt nach Gewicht berechnet, was etliche Hundert Euro Aufschlag bedeuten kann.

Besonders betroffen sind den Angaben zufolge solche Fahrzeuge, die erst später zum Wohnmobil umgebaut wurden. Hier erkennt die Datenverarbeitung der Finanzämter nicht, dass es sich um ein Wohnmobil und nicht etwa um einen Van oder Kleinbus handelt.

Da die Steuerbescheide in der Regel in Abhängigkeit zum Fälligkeitstermin versandt werden, können fehlerhafte Steuerbescheide noch bis April 2006 auftauchen.
text  Hanno S. Ritter
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