Fahrzeugschäden durch Unfälle muss die Vollkaskoversicherung ersetzen. Betriebsschäden, die zum Beispiel durch
Bedienungsfehler entstehen können, dagegen nicht. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer ganz einfach, wie ein
vom Oberlandesgericht Jena entschiedener Fall zeigt.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war ein Lkw bei einem Unfall seitlich umgekippt. Durch die Seitenlage des
Fahrzeugs wurde der Motor, der noch kurz weiterlief, nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt. Er überhitzte,
und der Lkw erlitt einen Motorschaden.
Die Kaskoversicherung des Halters wollte später nicht dafür aufkommen. Begründung: Der Motor sei nicht durch einen
Unfall, sondern durch Schmierölmangel beschädigt worden. Es handle sich also um einen Betriebsschaden, und der sei
nicht versichert.
Der Streit ging vor Gericht, und das OLG Jena entschied gegen die Versicherung (Urteil vom 24.03.2004;
- 4 U 812/03 -): Der Lkw habe eindeutig einen Unfall gehabt, denn ebenso wie das Auffahren auf ein
Hindernis sei auch das Umkippen eines Fahrzeugs als Unfall anzusehen. Die Kaskoversicherung, so die Richter, müsse
bei Unfällen alle durch diese entstandenen Schäden ersetzen. Dies gelte auch, wenn der Fahrzeugschaden nicht
unmittelbar durch den Crash selbst, sondern - wie hier - erst durch einen infolge des Unfalls eingetretenen
Ölmangel entstanden sei.