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Freitag, 19. April 2024
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Offenbar dreimonatige Schonfrist bei Kontrollen

Österreich: Warnwesten jetzt Vorschrift

Siehe Bildunterschrift
Jetzt auch in ADAC
Österreich: Warnwesten-Pflicht
Nach Italien, Spanien und Portugal müssen alle Autofahrer ab 1. Mai auch in Österreich künftig Warnwesten tragen, wenn sie nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Landstraßen das Auto verlassen. In Österreich und Portugal gilt zusätzlich zur Trage- auch eine Mitführpflicht, das heißt, bei Kontrollen darf die Polizei dort überprüfen, ob eine Weste im Fahrzeug vorhanden ist.

Über die genauen Details der Regelung gab es in den letzten Tagen unterschiedliche Angaben. Offenbar kostet sowohl ein Verstoß gegen die Trage- als auch gegen die Mitführpflicht 14 bis 36 Euro, wobei das Nichttragen nicht doppelt bestraft wird. Nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) wird es jedoch eine dreimonatige Übergangsfrist geben, innerhalb derer zwar kontrolliert und ermahnt, aber noch nicht bestraft wird - verlassen sollte man sich darauf besser nicht.

Die Warnwesten-Pflicht gilt auch für ausländische Autofahrer, nicht aber für Motorradfahrer. Es genügt, eine Warnweste mitzuführen, die dem europäischen Standard entspricht und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen ist. Zulässig sind die Farben gelb, rot und orange.

In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht laut ADAC unterdessen auf 25. Juni verschoben. Auch in Deutschland wird Regelung früher oder später kommen: Nach Informationen der "Aktionsgemeinschaft Warnweste" wird Hamburg eine entsprechende Bundesrats-Initiative starten. Dies habe die Hamburger Bürgerschaft kürzlich beschlossen.
text  Hanno S. Ritter
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