Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Gericht: Saisonkennzeichen betrifft nur Betriebsbefugnis, nicht Zulassung

Urteil: Keine längere Steuerbefreiung wegen Saisonkennzeichen

Bei der Berechnung der Steuerbefreiungsdauer für besonders schadstoffarme Pkw gibt es für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen keine Sonderregelung, auch wenn sie nur zeitweise im Straßenverkehr fahren dürfen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 13.01.2005 (- VII R 12/04 -).

In dem zugrundeliegenden, vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitgeteilten Fall, befreite ein Finanzamt einen Pkw mit Schadstoffklasse Euro 4 vorübergehend von der Kraftfahrzeugsteuer. Der Halter meinte aber, dass die Dauer der Befreiung um jene Zeit verlängert werden müsse, in der sein Auto wegen des Saisonkennzeichens in der Garage bleiben muss. Sein Einspruch wurde zurückgewiesen, und er klagte vor Gericht.

Der BFH entschied, dass die Tage, die außerhalb des Betriebszeitraums liegen, bei der Ermittlung der Steuerbefreiungsdauer mitzuzählen sind. Mit der Zuteilung eines Saisonkennzeichens sollten Fahrzeughalter lediglich von den früher notwendigen Behördengängen, den Kosten für eine vorübergehende Stilllegung und dem Aufwand für die anschließende Wiederanmeldung entlastet werden, so die Richter. Konkret hieß es, durch das Saisonkennzeichen werde die Befugnis zum Betrieb des Fahrzeugs, nicht dagegen die Geltung der Zulassung zeitlich begrenzt.

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen sei demzufolge ununterbrochen zugelassen, also auch während jener Zeiten, in denen es nicht im öffentlichen Straßenverkehr rollen darf. Die Steuerbefreiung sei daher wie bei durchgehend angemeldeten - genauer: fahrberechtigten - Fahrzeugen zu gewähren.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.