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Freitag, 29. März 2024
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Länder-Verordnungen nach neuem StVG vielleicht schon ab Januar möglich

Begleitetes Fahren möglicherweise bald bundesweit

Die Bundesregierung will die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme einzelner Länder am Modellversuch "begleitetes Fahren" (BF) schaffen. Nach Angaben aus dem niedersächsischen Verkehrsministerium sollen die Länder über die Aufnahme eines neuen § 6 e in das Straßenverkehrsgesetz die Möglichkeit bekommen, durch eine Rechtsverordnung den Modellversuch im eigenen Land einzuführen. Die jetzt beabsichtigte Änderung solle am 10. November durch einen Ergänzungsantrag in das laufende Verfahren eingebracht werden und könne bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Bereits am Dienstag dieser Woche trafen sich in Hannover Vertreter des Bundes und der interessierten Länder, um eine Musterverordnung für die Länder abzustimmen. "Wir wollen möglichst einheitliche Regelungen in den einzelnen Ländern", sagte Verkehrsminister Walter Hirche, der im April mit seinem Alleingang zur Einführung des Modellversuches in bestimmten Regionen Niedersachsens bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.

Hirche kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die Ausweitung des niedersächsischen Modellversuchs bis zur Festlegung der endgültigen Bedingungen zurückgestellt werde. Die ursprünglich für den Monatsbeginn geplante Ausweitung auf alle Regionen des Bundeslandes würde dazu führen, dass in wenigen Wochen zwischen zwei unterschiedlichen Modellen in den neu hinzukommenden Landkreisen gewechselt werden müsste. Hirche: "Dies macht keinen Sinn, wir haben so lange auf den Bund gewartet, da müssen wir die wenigen Wochen noch in Kauf nehmen". Für die bisher teilnehmenden Landkreise bleibt die bisherige Regelung aber so lange bestehen, bis sie durch die neue, dann landesweit geltende Verordnung ersetzt wird.

Durch die beabsichtigte Einbindung in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur 13. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werde das sonst sehr zeitintensive Verfahren verkürzt, hieß es. Die Novelle könne am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Zuvor muss das Gesetz noch sowohl Bundestag als auch Bundesrat passieren. Die teilnehmenden Länder können dann eine landesrechtliche Verordnung erlassen.

Die Resonanz auf den Modellversuch in Niedersachsen liege "weit über den Erwartungen", sagte Hirche. Bisher hätten sich in nur sechs Monaten über 4.000 Jugendliche und deren Eltern für die Teilnahme entschieden. Zahlen über etwaige Unfälle und die Missbrauchsquote veröffentlichte das Ministerium nicht.
text  Hanno S. Ritter
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