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"Schlupfloch für |
VW//B90/Grüne |
»Dieselpanzer« abgeschafft": Trittin |
Das Gerangel um die Besteuerung großer Geländewagen hat jetzt endlich ein Ende: Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat
am Donnerstag eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unterzeichnet, mit der das
Steuerprivileg abgeschafft wird. "Damit schließen wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der
Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge", so der Minister, der die
entsprechenden Fahrzeuge wie VW Touareg, BMW X5, Mercedes M-Klasse und ähnliche als "Edel-Geländewagen" und bisweilen
gar, offenbar angeregt durch den Wortschatz der Deutschen Umwelthilfe, als "Dieselpanzer" bezeichnet.
Im derzeit noch privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer bedeutend
niedriger. Darüber hinaus findet das Emissionsverhalten bislang keine Berücksichtigung. Deswegen wurde die
bisherige Regelung einer Besteuerung nach Gewicht zunehmend auch ein Schlupfloch für Besitzer alter Fahrzeuge, die
aufgrund ihres Schadstoffausstoßes hoch besteuert werden. Hier wurden vermehrt sogenannte "Auflastungen" angeboten,
womit durch ein vergleichsweise günstiges Gutachten und kleinere Umbauten auch größere Vans und ähnliche Fahrzeuge
formal 2,8 Tonnen wiegen dürfen und also nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert wurden.
Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches soll es nicht geben. Denn die Regeln
zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der StVZO. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche
Nutzung sind bereits heute gängige Praxis. Dafür müssen unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen
Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel ausgebaut werden.
Die sogenannte Änderungsverordnung muss nun noch von Verkehrminister Stolpe abgesegnet werden. Anschließend erfolgt
die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; das Inkrafttreten ist auf den 1. Mai 2005 terminiert. Während der Übergangszeit
sind von den Bundesländern Regelungen über die Folgewirkungen sowie Entscheidungen über mögliche Vergünstigungen für
bestimmte Berufsgruppen zu treffen.
Über das "Steuerschlupfloch für Reiche" hatte es in den letzten rund zwei Jahren viele Diskussionen gegeben, meist
geprägt von Neid, deftiger Wortwahl und der nicht vorhandenen Erkenntnis, dass weder die Kfz-Steuer noch einige andere
Steuerarten gerecht sind und auch nicht sein können.