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Freitag, 29. März 2024
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Umweltminister Trittin hat Änderungsverordnung unterschrieben

Steuerprivileg für Geländewagen fällt im Mai 2005

Siehe Bildunterschrift
"Schlupfloch für VW//B90/Grüne
»Dieselpanzer« abgeschafft": Trittin
Das Gerangel um die Besteuerung großer Geländewagen hat jetzt endlich ein Ende: Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat am Donnerstag eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unterzeichnet, mit der das Steuerprivileg abgeschafft wird. "Damit schließen wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge", so der Minister, der die entsprechenden Fahrzeuge wie VW Touareg, BMW X5, Mercedes M-Klasse und ähnliche als "Edel-Geländewagen" und bisweilen gar, offenbar angeregt durch den Wortschatz der Deutschen Umwelthilfe, als "Dieselpanzer" bezeichnet.

Im derzeit noch privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer bedeutend niedriger. Darüber hinaus findet das Emissionsverhalten bislang keine Berücksichtigung. Deswegen wurde die bisherige Regelung einer Besteuerung nach Gewicht zunehmend auch ein Schlupfloch für Besitzer alter Fahrzeuge, die aufgrund ihres Schadstoffausstoßes hoch besteuert werden. Hier wurden vermehrt sogenannte "Auflastungen" angeboten, womit durch ein vergleichsweise günstiges Gutachten und kleinere Umbauten auch größere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen wiegen dürfen und also nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert wurden.

Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches soll es nicht geben. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der StVZO. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung sind bereits heute gängige Praxis. Dafür müssen unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel ausgebaut werden.

Die sogenannte Änderungsverordnung muss nun noch von Verkehrminister Stolpe abgesegnet werden. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; das Inkrafttreten ist auf den 1. Mai 2005 terminiert. Während der Übergangszeit sind von den Bundesländern Regelungen über die Folgewirkungen sowie Entscheidungen über mögliche Vergünstigungen für bestimmte Berufsgruppen zu treffen.

Über das "Steuerschlupfloch für Reiche" hatte es in den letzten rund zwei Jahren viele Diskussionen gegeben, meist geprägt von Neid, deftiger Wortwahl und der nicht vorhandenen Erkenntnis, dass weder die Kfz-Steuer noch einige andere Steuerarten gerecht sind und auch nicht sein können.
text  Hanno S. Ritter
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