Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Wer quer über einen Parkplatz rennt, haftet bei Unfall mit

Urteil: Keine volle Haftung bei Parkplatz-Stolperfallen

Stolpert ein Kunde über eine schlecht sichtbare Absperrungs-Kette auf einem ungenügend ausgeleuchteten Kunden-Parkplatz, muss der Geschäftsinhaber nicht immer vollständig für den Schaden haften. Das meldet der Anwalt-Suchservice und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Köln.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann hatte kurz vor Ladenschluss mit seinen beiden Kindern ein Einkaufszentrum im Rheinland verlassen. Als sie gerade in ihr mitten auf dem schlecht beleuchteten Parkplatz abgestelltes Auto einsteigen wollten, musste der jüngere Sohn dringend auf die Toilette. Der Vater ging mit dem Kind in ein Gebüsch am Rande des Parkplatzes.

Auf dem Rückweg fing es plötzlich an zu regnen, so dass Vater und Sohn über den dunklen Parkplatz in Richtung Auto rannten. Sie liefen dabei quer über die Fahrbahn- und Fußwegmarkierungen. Kurz darauf stolperte der Vater über eine tief hängende graue Kette, die zwischen zwei Metallpfosten befestigt war. Durch die Wucht des Sturzes brach er sich das rechte Schulterblatt und prellte sich die Knie. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten auf dem Parkplatz verklagte der Mann den Geschäftsinhaber auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Das jedoch sei zu viel, entschied das LG Köln (Urteil vom 10.02.2004; - 33 O 213/03 -). Da beide Seiten sorgfaltswidrig gehandelt hätten, sei nur ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro angemessen, so die Richter. Denn wer ohne Rücksicht auf Fahrbahn- und Fußwegmarkierungen quer über einen Parkplatz renne, müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Auch, wenn der Platz ungenügend ausgeleuchtet und die Kette kaum zu sehen war. Bei normalem Gehtempo, so das Gericht, wären die Verletzungen aller Voraussicht nach weit weniger schwer gewesen.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.