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Prüfungsdauer und -inhalte sowie Grundfahraufgaben ändern sich ab 1. Juli 2004
Neues von der Führerscheinprüfung
Neue Theoriefragen und ein leicht veränderter Praxisteil - bei der Führerscheinprüfung setzt Deutschland jetzt EU-Recht
um. Mit Inkrafttreten der neuen Fahrerlaubnisverordnung am heutigen 1. Juli 2004 werden die Fragen im Theorieteil
aktualisiert, nicht mehr aktuelle Fragen ausgesondert, und bei Erweiterungsprüfungen wie zum Beispiel Lkw- oder
Motorradführerschein wird weniger allgemein und mehr klassenspezifisch gefragt. Veränderte Anforderungen gibt es auch im
Praxisteil.
Bewerber für den Pkw-Führerschein müssen nur noch zwei statt drei Grundfahraufgaben meistern - etwa nach rechts rückwärts
in eine Einfahrt fahren oder Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung. In der Ausbildung ist die bisher obligatorische
Autobahnfahrt nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss die Fahrt über eine Straße mit zwei Fahrstreifen je
Richtung führen, die durch Mittelstreifen oder Bebauung abgetrennt und damit Autobahn-ähnlich ist.
Sechs statt bisher fünf Grundfahraufgaben warten auf die Motorrad-Bewerber, zum Beispiel das Ausweichen mit Abbremsen oder
Slalomfahrten im Schritttempo.
Auch bei den künftigen Lkw-Fahrern wurde der Prüfungsumfang aufgestockt. So müssen die angehenden Brummifahrer zum Beispiel
zeigen, wie sie ihr Gefährt rückwärts versetzt an eine Rampe fahren - die typische Aufgabenstellung aus der Praxis, wenn es
ans Be- und Entladen geht. Außerdem müssen die Aspiranten zeigen, dass sie rückwärts nach rechts in eine Kreuzung oder
Einmündung fahren können - mit Anhänger bzw. Auflieger. Außerdem dauert die Prüfung für den Lkw- oder Busführerschein
künftig 15 Minuten länger.
Ab 1. Oktober 2004 dann müssen Lkw und Anhänger in der Prüfung mit Beladung gefahren werden. Erst ab 1. Oktober 2013 gelten
hingegen die neuen Vorschriften für die Prüfungsfahrzeuge, damit die Fahrschulen entsprechend lange Zeit für die Umstellung
auf einen neuen Fuhrpark haben. Ein Lkw (Klasse C) etwa muss dann acht statt heute sieben Meter lang und der Aufbau
mindestens so hoch und so breit sein wie die Führerkabine.
text Hanno S. Ritter
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