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Freitag, 29. März 2024
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Bis zu 206 Euro weniger Kfz-Steuer jährlich durch Gewichts-Besteuerung

Nissan: Auflastung möglich für Primastar und Interstar

Siehe Bildunterschrift
Steuern sparen Nissan
durch Auflastung: Nissan Primastar (o.) und Interstar
Einige Varianten der Nissan-Transporter Primastar und Interstar können jetzt aufgelastet werden, wodurch sie günstiger nach Gewicht statt nach Hubraum besteuert werden.

Möglich ist die Auflastung und somit die Einstufung als Lkw für die Nissan Primastar Kombi L1H1(kurz mit flachem Dach) mit dem 1,9-Liter-dCi und 82 PS als Sechssitzer sowie für die L1H1-Version mit dem 100 PS starken 1,9-Liter-Diesel als Sechs- und Neunsitzer. Bei den Kastenwagen-Varianten des Primastar kann das zulässige Gesamtgewicht des L1H1 mit 2,5-Liter-Diesel (135 PS) von 2.760 auf 2.810 Kilogramm erhöht werden. Für die Busversionen Avantour mit sieben oder acht Sitzplätzen und 2.750 oder 2.765 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht wurde eine Auflastung nicht freigegeben.

Beim größeren Interstar können alle Kombimodelle mit 2.800 Kilogramm Gesamtgewicht auf 2.810 Kilogramm angehoben werden: Das sind die Karosserie-Varianten L1H1und L2H2 (mittlere Länge, mittlere Höhe) mit dm 2,2-Liter- bzw. 2,5 Liter-Diesel (90/115 PS). Auch bei den Interstar-Kastenwagen (L1H1mit 1,9- und 2,5-Liter-Diesel) ist eine Auflastung auf 2.810 Kilogramm möglich.

Über die Nissan-Händler sind die gutachtlichen Stellungnahmen zur Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts verfügbar. Der Fahrzeugbrief wird nach Vorlage dieser Stellungnahme und Änderung der Angaben im Fabrikschild vom TÜV umgeschrieben. Die Ersparnis beträgt je nach Typ zwischen 113 und 206 Euro jährlich.
text  Hanno S. Ritter
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