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Donnerstag, 28. März 2024
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Kurz-Überblick über die Regelungen im neuen Europa

EU-Beitrittsländer: Lichtpflicht und andere Besonderheiten

Siehe Bildunterschrift
Europa wird größer, aber die
Verkehrsvorschriften sind nicht einheitlich
Europa ist in der Nacht zum Samstag um zehn Länder größer geworden. Was die Verkehrsregeln betrifft, so behalten aber die neuen Mitgliedsstaaten ganz im Sinne der alten "Vorbilder" auch künftig ihre Besonderheiten, die Urlaubs- oder Geschäftsreisende beachten sollen, um Ärger zu vermeiden und den Geldbeutel zu schonen: Bisweilen wird mit Verkehrssündern nicht zimperlich umgegangen. - Hier die wichtigsten Regelungen nach einer Information des ACE Auto Club Europa im Überblick:

Lichtpflicht für Pkw und Motorräder auch am Tage herrscht in Estland, Lettland und Slowenien. In Litauen muss in den Wintermonaten (1. November bis 28./29. Februar) mit Licht gefahren werden, in Polen und Tschechien von Anfang Oktober bis Ende Februar (Motorräder in Polen ganzjährig), in der Slowakischen Republik vom 15. Oktober bis 15. März. In Ungarn gilt die Lichtpflicht ganzjährig, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch ohne Licht darf wie in Deutschland in Zypern und auf Malta gefahren werden.

In den baltischen Ländern ist bei Ampeln zu beachten, dass diese vor dem Umschalten auf Gelb grün blinken; bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden. In Estland besteht Winterreifen-Pflicht von Anfang Dezember bis Ende Februar, Spikes sind bis 15. April erlaubt. Lettland verlangt in der Regel einen internationalen Führerschein, und allgemein gilt, dass jedenfalls mit der alten deutschen Pappe in rosa und vor allem in grau Probleme zu erwarten sind. Vorsichtshalber sollten jedenfalls diejenigen Autofahrer, die noch kein EU-Kennzeichen haben, auch ein D-Schild anbringen; aber auch mit EU-Kennzeichen erspart das aufgeklebte Landeskürzel im Zweifel Ärger.

In Slowenien muss während des gesamten Überholvorgangs geblinkt werden, außerdem ist ein Satz Ersatzglühbirnen mitzuführen. Letzteres gilt auch in der Tschechischen Republik. Dort werden auch abgelaufene deutsche TÜV- und AU-Plaketten verfolgt. Litauen kennt ferner eine Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers.

Malta-Reisende müssen sich neben dem Linksverkehr und den krummen Tempolimits wegen der "miles per hour"-Maßeinheit auch auf geschlossene Tankstellen an Sonn- und Feiertagen einstellen. Auf Zypern schließlich ist das Hupen zwischen 21 und 6 Uhr verboten, ferner müssen zwei Warndreiecke mitgeführt und im Fall eines Falles vor und hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Auch hier herrscht Linksverkehr.

Schließlich empfiehlt sich allgemein auch künftig die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte und wegen der teilweise niedrigen Deckungssummen der Abschluss einer Vollkasko-, Unfall- und Insassenversicherung. Die Promillegrenzen und Tempolimits finden Sie in den nachfolgend verlinkten Übersichten.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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