Die ab 1. April in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt nun offenbar doch auch für ausländische Kraftfahrer.
Dies hat nach ADAC-Informationen jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine
Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn
sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen.
Wer die Vorschrift missachtet, wird mit einem Bußgeld von mindestens 33,60 Euro geahndet. Weil eine Warnweste auch
unabhängig von Vorschriften eine äußerst sinnvolle Sache ist, sollte sie sich jeder zulegen. Die Westen sind
im Kfz-Zubehörhandel oder auch etwa in den örtlichen ADAC-Geschäftsstellen zu bekommen.