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Donnerstag, 28. März 2024
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Auch Rücklichter regelmäßig säubern / Scheinwerfer-Waschanlage nicht vergessen

Verdreckte Scheinwerfer können Verwarnungsgeld kosten

Siehe Bildunterschrift
Sinnvolle DaimlerChrysler
Ausstattung: Scheinwerferreini-
gungsanlage, hier am Mercedes Sprinter
Besonders bei den derzeitigen winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer regelmäßig die Scheinwerfergläser und auch die Rücklichter an ihren Fahrzeugen säubern. Von Schneematsch, Spritzwasser und vor allem von Streusalz verschmutzte Gläser können die Leuchtweite der Scheinwerfer und die Leuchtkraft der Rücklichter erheblich einschränken. Verdreckte Scheinwerfer können ebenso wie unleserliche Kennzeichen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro kosten. Wichtiger ist jedoch der Sicherheitsaspekt: Nur wer bei Dunkelheit ordentlich sieht, ohne zu blenden, und auch am Tage von Anderen früh genug wahrgenommen wird, ist intelligent unterwegs.

Nach wie vor ist die Mehrheit der Fahrzeuge nicht mit einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (SRA) ausgerüstet. Bei einigen neueren Modellen wird diese, selbst wenn sie vorhanden ist, nicht wie sonst üblich automatisch mit der Scheibenwaschanlage in Betrieb gesetzt, sondern durch einen separaten Schalter. Was an sich eine gute Idee ist, um überflüssige Reinigungsvorgänge und damit das Wasser in den oft klein bemessenen Behältern zu sparen, führt aber auch leicht dazu, die Reinigung der Leuchten zu vergessen. Gerade im Winter sollten sich Eigner solcher Modelle daher angewöhnen, die SRA extra in Betrieb zu nehmen.

Teuer werden kann es laut ADAC für Autofahrer auch, wenn sie ihre Wagen nachts am Straßenrand abstellen und die Rückstrahler nicht von Schneematsch, Streusalz oder Spritzwasser säubern. Beschädigt ein anderes Fahrzeug den abgestellten Wagen, weil die verschmutzten Rückstrahler nicht ausreichend reflektieren, kann der "Fahrzeug-Absteller" mithaften. Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur dann, wenn der abgestellte Wagen nicht durch andere Lichtquellen der näheren Umgebung, wie beispielsweise durch eine Straßenlaterne, ausreichend beleuchtet ist.
text  Hanno S. Ritter
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