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Tipps & Tricks aus der Autokiste-Redaktion
Auto und Silvester: Was zu beachten ist
Gerade die Silvesternacht birgt für abgestellte Fahrzeuge einige Gefahren. Wer morgen früh - vom Saufkopf vielleicht
abgesehen - ein böses Erwachen vermeiden will, sollte das Auto möglichst in einer Garage abstellen, um Schäden durch
herumfliegende Böller zu vermeiden. Vor allem in den Innenstädten an den bekannten Partymeilen ist das Risiko, nicht
zuletzt auch durch absichtlich von alkoholisierten Personen auf Autos geworfene Knallkörper, besonders groß.
Wer keine Garage hat, sollte erwägen, den Wagen in einer öffentlichen Tiefgarage bzw. einem Parkhaus abzustellen. Mit
den Kosten hierfür ist man besser bedient als mit möglichen Reparaturkosten und dem damit verbundenen Ärger. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, für klassische Cabriolets mit Stoffdach und für besonders teure Fahrzeuge. Im Zweifel tut
es auch eine abgelegene Seitenstraße. Bleibt das Auto im Freien, sollten Zubehörteile, wie etwa Windabweiser an
Schiebedächern oder Spoilern, entweder demontiert oder mit Gewebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine
Knallkörper fangen können.
In der Regel wird der meist alkoholisierte Täter nicht ausfindig zu machen sein. In diesem Fall zahlt die
Teilkaskoversicherung nur bei Fahrzeugschäden an Scheiben und Glasteilen sowie bei Bränden. Auswirkungen auf den
Schadenfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht. Nur wer eine Vollkasko abgeschlossen hat, ist auf der sicheren
Seite. Dies gilt gerade auch für Cabrios: Hier zahlt die Teilkasko nur einen Brandschaden, doch dazu zählt nicht eine
noch glimmende Rakete. Versicherungsrelevante Schäden sollten in jedem Fall der Polizei gemeldet werden; fertigen Sie
möglichst noch an Ort und Stelle Bilder an. Ist der Täter bekannt, haftet dessen private Haftpflichtversicherung.
Wer Feuerwerkskörper gezielt auf Fahrzeuge abschießt oder etwa in Auspuffrohren zünden lässt, zeigt nicht nur mangelndes
Verantwortungsbewusstsein, sondern macht sich vor allem schadenersatzpflichtig und sogar strafbar. Daneben drohen hierbei
auch alkoholisierten Fußgängern der Entzug des Führerscheins und Punkte in Flensburg!
Don't drink and drive: Dass Sie nachts in alkoholisiertem Zustand nicht mehr fahren dürfen und sollten, versteht
sich eigentlich von selbst. Die Polizei wird auch dieses Jahr bundesweit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen.
Fahren Sie nach einer schönen Feier bitte mit Bus, Bahn (in fast allen größeren Städten sind besondere Nachtlinien
eingerichtet) oder mit dem Taxi (Achtung Wartezeiten) nach Hause, anstatt sich, andere und auch den eigenen Führerschein
zu gefährden. Wer im Auto unterwegs ist, sollte jedenfalls in den Innenstädten die Zeit zwischen Mitternacht und ca.
0.45 Uhr meiden, Fenster und Schiebedach geschlossen halten und besonders langsam und aufmerksam fahren: Die
Erfahrung zeigt - es wimmelt auf den Straßen nur so von Betrunkenen und übermütigen menschlichen Knallfröschen.
The same procedure as every year: Die Autokiste-Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern einen schönen
Silvesterabend in netter Gesellschaft und ein erfolgreiches, vergnügliches und gesundes neues Jahr. Bleiben Sie
uns so zahlreich gewogen wie bisher. Guten Rutsch!
text Hanno S. Ritter
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