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Ausgedient:
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© Autokiste
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Kfz-Brief in jetziger Form
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Fahrzeugdokumente wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollen künftig mit "fälschungserschwerenden Merkmalen"
versehen werden. Grundlage ist ein entsprechender Verordnungsentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVBW), der
dem Auto Club Europa (ACE) vorliegt. Demnach gelten Fälschungen und Verfälschungen dieser Dokumente in Polizeikreisen
als gravierendes Problem, insbesondere im Hinblick auf gestohlene und ins Ausland verkaufte Fahrzeuge. So
sollen die neuen Dokumente hinsichtlich ihrer Ausgestaltung dem aktuellen technischen Stand angepasst werden. Hierzu
gehören u.a. ein Wasserzeichen mit dem Bundesadler, sogenannte Melierfasern und Planchetten, die teilweise auch
fluoreszierend ausgestaltet sind, und "Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen".
Die neue Verordnung über Kfz-Zulassungsdokumente geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis Anfang Juni 2004 in
deutsches Recht übertragen werden muss. Die neuen Papiere werden dabei europaweit neuen Standards unterworfen, jedoch
nicht völlig vereinheitlicht.
Im Zuge der neuen Fahrzeugpapiere wird laut ACE künftig im Kfz-Brief außerdem nur noch Platz für zwei Haltereinträge
sein - bisher sind es sechs. Ob und ggf. inwieweit der neue Brief dann erkennen lässt, der wievielte es für ein
spezielles Auto ist, ist derzeit noch nicht bekannt - bei der Bundesdruckerei, die die Papiere fertigt, liegen die
neuen Formulare noch nicht vor; im Verkehrsministerium war für eine Stellungnahme niemand zu erreichen. Auch wenn
anzunehmen ist, dass der Kfz-Brief zumindest mit einer "laufenden Nummer" pro Fahrzeug versehen sein wird, so bringt
die Änderung dennoch für Gebrauchtwagenkäufer auch etliche Nachteile: Künftig wird mutmaßlich nur noch der letzte bzw.
die letzten beiden Vorbesitzer zu erkennen sein. Was für den Datenschutz gut ist, verwehrt aber Käufern die Möglichkeit,
mit den Vorbesitzern Kontakt aufzunehmen, um die Geschichte des Fahrzeugs zu klären und beispielsweise möglichen
Kilometerstands-Manipulationen auf die Spur zu kommen. Auch wird es nicht mehr möglich sein, etwa von Alter und
Geschlecht der Vorbesitzer oder von deren Besitzdauer des Fahrzeugs entsprechende Rückschlüsse zu ziehen. Autokiste
fordert insoweit, die Planungen diesbezüglich noch einmal zu überdenken.
Das alles ist natürlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nach dem Verordnungsentwurf rechnet das BMVBW laut ACE
mit Kosten für den Austausch der noch bevorrateten alten Fahrzeugbriefvordrucke von rund 600.000 Euro. Dieser Betrag
müsste vom Kraftfahrtbundesamt übernommen werden. Wegen der höherwertigen Ausführung der neuen Papiere würden
aber den örtlichen Zulassungsbehörden pro Dokument rund 50 Cent mehr abverlangt, die vermutlich per Verwaltungsgebühr
an den Verbraucher weitergereicht werden.
Da aber Länder, Landkreise und Kommunen über die bundeseinheitliche Gebührenordnung hinaus noch eigene Gebühren erheben
und deren Höhe weitgehend selbst bestimmen können, sind Mitnahmeeffekte der öffentlichen Hand nicht auszuschließen. Der
ACE warnte in diesem Zusammenhang vor einem unbegründeten Drehen an der Gebührenschraube. "Etwaigen Mehraufwand können
die Behörden anders kompensieren", so ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Nach seinen Worten liegt der durch Gebühren bei
der Fahrzeugzulassung erwirtschaftete Kostendeckungsgrad schon heute häufig bei weit über 100 Prozent. Nach einer
aktuellen Erhebung des Clubs schwanken die von Kommunen erhobenen Gebühren für einen Fahrzeugbrief gegenwärtig zwischen
21,50 Euro (Stuttgart) und satten 44,50 Euro (Berlin). Nach der Bundesverordnung wäre für die Zuteilung eines
Fahrzeugbriefes derzeit ein Betrag in Höhe von lediglich 3,60 Euro fällig.
Typisch deutsches Kuriosum am Rande: Insgesamt zählt die "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr"
nicht weniger als 573 unterschiedliche "Gebührentatbestände".