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Freitag, 29. März 2024
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Fälschungserschwerende Gestaltung / Nur noch zwei Haltereinträge im Kfz-Brief

Veränderte Fahrzeugpapiere ab Mitte 2004

Siehe Bildunterschrift
Ausgedient: © Autokiste
Kfz-Brief in jetziger Form
Fahrzeugdokumente wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollen künftig mit "fälschungserschwerenden Merkmalen" versehen werden. Grundlage ist ein entsprechender Verordnungsentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVBW), der dem Auto Club Europa (ACE) vorliegt. Demnach gelten Fälschungen und Verfälschungen dieser Dokumente in Polizeikreisen als gravierendes Problem, insbesondere im Hinblick auf gestohlene und ins Ausland verkaufte Fahrzeuge. So sollen die neuen Dokumente hinsichtlich ihrer Ausgestaltung dem aktuellen technischen Stand angepasst werden. Hierzu gehören u.a. ein Wasserzeichen mit dem Bundesadler, sogenannte Melierfasern und Planchetten, die teilweise auch fluoreszierend ausgestaltet sind, und "Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen".

Die neue Verordnung über Kfz-Zulassungsdokumente geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis Anfang Juni 2004 in deutsches Recht übertragen werden muss. Die neuen Papiere werden dabei europaweit neuen Standards unterworfen, jedoch nicht völlig vereinheitlicht.

Im Zuge der neuen Fahrzeugpapiere wird laut ACE künftig im Kfz-Brief außerdem nur noch Platz für zwei Haltereinträge sein - bisher sind es sechs. Ob und ggf. inwieweit der neue Brief dann erkennen lässt, der wievielte es für ein spezielles Auto ist, ist derzeit noch nicht bekannt - bei der Bundesdruckerei, die die Papiere fertigt, liegen die neuen Formulare noch nicht vor; im Verkehrsministerium war für eine Stellungnahme niemand zu erreichen. Auch wenn anzunehmen ist, dass der Kfz-Brief zumindest mit einer "laufenden Nummer" pro Fahrzeug versehen sein wird, so bringt die Änderung dennoch für Gebrauchtwagenkäufer auch etliche Nachteile: Künftig wird mutmaßlich nur noch der letzte bzw. die letzten beiden Vorbesitzer zu erkennen sein. Was für den Datenschutz gut ist, verwehrt aber Käufern die Möglichkeit, mit den Vorbesitzern Kontakt aufzunehmen, um die Geschichte des Fahrzeugs zu klären und beispielsweise möglichen Kilometerstands-Manipulationen auf die Spur zu kommen. Auch wird es nicht mehr möglich sein, etwa von Alter und Geschlecht der Vorbesitzer oder von deren Besitzdauer des Fahrzeugs entsprechende Rückschlüsse zu ziehen. Autokiste fordert insoweit, die Planungen diesbezüglich noch einmal zu überdenken.

Das alles ist natürlich auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nach dem Verordnungsentwurf rechnet das BMVBW laut ACE mit Kosten für den Austausch der noch bevorrateten alten Fahrzeugbriefvordrucke von rund 600.000 Euro. Dieser Betrag müsste vom Kraftfahrtbundesamt übernommen werden. Wegen der höherwertigen Ausführung der neuen Papiere würden aber den örtlichen Zulassungsbehörden pro Dokument rund 50 Cent mehr abverlangt, die vermutlich per Verwaltungsgebühr an den Verbraucher weitergereicht werden.

Da aber Länder, Landkreise und Kommunen über die bundeseinheitliche Gebührenordnung hinaus noch eigene Gebühren erheben und deren Höhe weitgehend selbst bestimmen können, sind Mitnahmeeffekte der öffentlichen Hand nicht auszuschließen. Der ACE warnte in diesem Zusammenhang vor einem unbegründeten Drehen an der Gebührenschraube. "Etwaigen Mehraufwand können die Behörden anders kompensieren", so ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Nach seinen Worten liegt der durch Gebühren bei der Fahrzeugzulassung erwirtschaftete Kostendeckungsgrad schon heute häufig bei weit über 100 Prozent. Nach einer aktuellen Erhebung des Clubs schwanken die von Kommunen erhobenen Gebühren für einen Fahrzeugbrief gegenwärtig zwischen 21,50 Euro (Stuttgart) und satten 44,50 Euro (Berlin). Nach der Bundesverordnung wäre für die Zuteilung eines Fahrzeugbriefes derzeit ein Betrag in Höhe von lediglich 3,60 Euro fällig.

Typisch deutsches Kuriosum am Rande: Insgesamt zählt die "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" nicht weniger als 573 unterschiedliche "Gebührentatbestände".
text  Hanno S. Ritter
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