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Freitag, 19. April 2024
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Für leichte Wohnmobile gilt künftig gleicher HU-Turnus wie für Pkw

TÜV verlängert HU-Frist für Wohnmobile kostenfrei

Siehe Bildunterschrift
Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, deren Hauptuntersuchung noch nicht länger als ein Jahr zurück liegt, bieten die TÜV-Stationen eine kostenlose Verlängerung der gültigen Hauptuntersuchung (HU) an. Um die Verlängerung zu erhalten, benötigen die TÜV-Mitarbeiter den Fahrzeugschein, den Untersuchungsbericht - und natürlich das Fahrzeug bzw. dessen hinteres Nummernschild, um die neue Plakette zu kleben. Wohnmobile mit Saisonkennzeichen, die derzeit nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, sollten sofort mit Beginn der neuen Gültigkeitsperiode die Verlängerung der Prüffrist vornehmen lassen.

Hintergrund ist einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nebst entsprechender Übergangsvorschrift. Danach gelten für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen künftig die gleichen Fristen wie für Pkw bei der HU: Die erste ist fällig nach drei Jahren, die folgenden alle zwei Jahre. Bisher mussten diese Fahrzeuge jährlich zum Sicherheits-Check. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen dagegen auch künftig in den ersten sechs Jahren alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Nicht angepasst wurden die Abgasuntersuchungsfristen.

Der Austausch der Plakette erfolgt ohne weitere Überprüfung des Fahrzeugs und wird als kostenloser Service angeboten. Natürlich wird dabei auch der Eintrag im Fahrzeugschein entsprechend geändert.
text  Hanno S. Ritter
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