Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 19. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Nach der Urlaubsrückkehr für erlaubten Stellplatz sorgen

Wohnwagen: Kein Dauer-Parkplatz auf öffentlichen Straßen

Nach der Urlaubsheimkehr sollten Caravaner ihren Wohnwagen möglichst bald zum angestammten Stellplatz bringen. Auch wenn man das von der Urlaubsfahrt arg strapazierte Wohngefährt erst einmal in der Nähe der eigenen Wohnung gründlich reinigen und durchchecken möchte, darf es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur für kurze Zeit abgestellt werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass es nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist, den abgekoppelten Anhänger länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum stehen zu lassen. Dieses Verbot gilt nicht für entsprechend gekennzeichnete Parkflächen.

Und es gibt noch mehr Regeln - selbst für kurze Zeit ist das Parken von Wohnwagen verboten:
  • auf Flächen, die für bestimmte Fahrzeugarten wie Pkw oder Busse reserviert sind
  • auf markierten Parkflächen, wenn der Wohnanhänger größer ist, als der durch die Parkflächenmarkierung bezeichnete Raum
  • wenn das Parken auf Gehwegen zwar ausnahmsweise erlaubt ist, der Wohnwagen jedoch das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen überschreitet
Ans Auto angekoppelte Wohnanhänger hingegen dürfen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen grundsätzlich abgestellt werden.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.