Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Betreiber-Verschulden wiegt deutlich schwerer als Kunden-Unaufmerksamkeit

Zur Haftung des Betreibers einer Autowaschstraße wegen Glatteis-Unfällen

Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hat der Betreiber einer Autowaschstraße Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass Kunden in dem ihnen zugänglichen Bereich auf Glatteis oder Altschnee keinen Schaden erleiden (Urteil vom 21.01.2003, - 24 U 87/02 -). Bei der Anrechnung des Mitverschuldens- und Verursachungsbeitrags des Kunden sei zu berücksichtigen, dass dieser darauf vertrauen dürfe, dass der Betreiber seiner Sicherungspflicht ordnungsgemäß nachkomme. Grundsätzlich wiege das Verschulden des Betreibers wesentlich schwerer als die momentane Unachtsamkeit eines Kunden.

Der Kläger kam im konkreten Fall vor der Waschstraße einer von dem Beklagten betriebenen Tankstelle zu Schaden. Dort hatte er ein Kraftfahrzeug abgestellt, um dieses zunächst mit einem Dampfstrahler zu reinigen. Dabei rutschte er auf einer etwa 2 cm dicken und 50 cm langen vereisten Platte aus verharschtem Altschnee aus. Er erlitt Verletzungen an der linken Schulter und einen schweren Bänderriss. Seine Arbeitsstelle als Hausmeister verlor er wegen der Unfallfolgen ebenso wie die Möglichkeit, eine Hausmeisterwohnung zu nutzen. Nach der Entscheidung steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 75 Prozent des ihm entstandenen und noch entstehenden Schadens zu. Zu 25 Prozent hat er diesen selbst zu tragen, da er aufgrund der Witterungsverhältnisse mit vereisten Flächen oder verharschtem Altschnee habe rechnen und deshalb besondere Vorsicht habe walten lassen müssen.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.