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Donnerstag, 28. März 2024
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Keine Umsetzung der Vorschriften zur Stichprobenkontrolle von Nutzfahrzeugen

EU-Kommission: Mahnung an Deutschland wegen Sicherheitsvorschriften im Lkw-Verkehr

EU-Flagge
Die EU-Kommission hat Deutschland sowie Irland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich ermahnt, die europäischen Vorschriften über die technischen Unterwegskontrollen schwerer Nutzfahrzeuge umzusetzen (Richtlinie 2000/30/EG). Dieses Mahnschreiben, eine "mit Gründen versehene Stellungnahme", wie es in der EU-Amtssprache heißt, ist die letzte Etappe vor einer formalen Klage beim Europäischen Gerichtshof.

Die Richtlinie hätte bis zum 10. August 2002 umgesetzt werden müssen. Durch sie sollen die Sicherheit und Umweltverträglichkeit schwerer Nutzfahrzeuge, die in der Union verkehren, verbessert werden, wobei die jährliche Überprüfung im Rahmen der technischen Überwachung durch Stichproben an einem repräsentativen Teil der auf den Straßen der Mitgliedstaaten jährlich verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge ergänzt werden soll. Fahrzeuge, die sich als Folge der Stichproben-Überprüfung als nicht straßentauglich erweisen, können unabhängig vom Ort ihrer Zulassung aus dem Verkehr gezogen werden. Die Durchsetzung dieser Stichproben-Überprüfungen würde eine rasche Verbesserung des Wartungszustands der Nutzfahrzeuge der Union und der Nutzfahrzeuge aus Drittländern im Transit durch die Union herbeiführen.

Die Durchsetzung dieser Stichproben-Überprüfungen würde nach Meinung der Kommission eine rasche Verbesserung des Wartungszustands der Nutzfahrzeuge in der Union und der Nutzfahrzeuge aus Drittländern im Transit durch Europa herbeiführen.
text  Hanno S. Ritter
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