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Samstag, 20. April 2024
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Künftig "Einfache Versicherungsbestätigung" ausreichend

Auto-Zulassung: Die Doppelkarte in der jetzigen Form hat ausgedient

Jeder, der in Deutschland jemals ein Auto angemeldet hat, kennt nicht nur Wartezeiten und Wunschkennzeichen, er kennt auch die Versicherungsdoppelkarte. Die bestand aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung.

Die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Seit dem 18. September 2002 gibt es deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte, die für normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen gleichermaßen gültig ist. Eine Übergangsfrist ermöglicht bis 31.3.2003 die Verwendung alter Doppelkarten.

Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, beispielsweise von Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt immer noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen.
text  Hanno S. Ritter
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