Die Vorzugsaktie der Porsche AG bleibt auch weiterhin ausschließlich an deutschen Börsen notiert. Überlegungen zu einer
zusätzlichen Notierung in den USA wurden vom Porsche-Vorstand ad acta gelegt. Eine entsprechende Einladung hatte der
Sportwagenhersteller Anfang dieses Jahres von der New York Stock Exchange erhalten.
Porsche-Vorstandsvorsitzender Dr. Wendelin Wiedeking: "Die Idee hatte für uns durchaus Charme. Wir kamen aber zu der
Erkenntnis, dass ein Listing in New York uns und unseren Aktionären kaum Vorteile gebracht, andererseits aber dem
Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand beschert hätte." Ausschlaggebend für die Entscheidung von Porsche war letztlich
jedoch das in diesem Sommer erlassene Gesetz der US-Regierung ("Sarbanes-Oxley-Act"), wonach der Vorstandsvorsitzende und
der Finanzvorstand einer in den USA börsennotierten Aktiengesellschaft jede Bilanz als korrekt beeiden müssen und bei
falschen Angaben persönlich mit hohen Geldstrafen und bis zu 20 Jahren Gefängnis haften.
Aus Sicht von Porsche passt diese neue US-Regelung nicht auf die deutsche Rechtslage. In Deutschland wird der Jahresabschluss
vom Gesamtvorstand verabschiedet und dann dem Aufsichtsrat vorgelegt, nachdem ihn zuvor die Wirtschaftsprüfer geprüft und
testiert haben. Die Wirtschaftsprüfer werden von der Hauptversammlung bestellt, sie sind dem Aufsichtsrat gegenüber
berichtspflichtig und präsentieren ihm den Jahresabschluss. Erst nach Billigung durch den Aufsichtsrat ist der
Jahresabschluss festgestellt. Damit, so argumentiert Porsche, existiere eine Gesamtverantwortung von mehreren Gremien
und in der Regel - einschließlich der Wirtschaftsprüfer - über 20 Personen.
Porsche-Finanzvorstand Holger P. Härter: "Wissentliche Bilanzfälschung wird nach den einschlägigen Vorschriften von HGB und
Aktiengesetz in Deutschland bereits heute bestraft. Eine Sonderbehandlung des Vorstandsvorsitzenden oder des
Finanzvorstandes macht aufgrund der Vernetzung der Entscheidungsprozesse weder Sinn noch ist sie mit deutschem Recht
vereinbar."