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Freitag, 29. März 2024
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Ferienreiseverordnung gilt für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August

Ferienzeit: Lkw-freie Autobahnen an Samstagen

In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen vor:
  • Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw (Ausnahmen im vollständigen Text der Verordnung)
  • Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
  • Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt sind.
Weitere Informationen und die Ferienreiseverordnung finden sich auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.
text  Hanno S. Ritter
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