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Donnerstag, 28. März 2024
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Außerdem: Gefahrenbremsung wird künftig Teil der Fahrausbildung

Künftig Punkteauskunft in Flensburg ohne beglaubigte Unterschrift

Siehe Bildunterschrift
© BMVBW
Kurt Bodewig
"Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit - das sind die Kennzeichen des geänderten Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts." Dies sagte Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, der eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (im Amtsdeutsch heißt das "FeVÄndV") in der vergangenen Woche dem Bundesrat zugeleitet hat.

Eine der wichtigsten Änderungen: Künftig wird eine einfache Ablichtung von Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis für die kostenlose Abfrage des persönlichen Punktestands im Verkehrszentralregister in Flensburg ausreichen. Bisher ist die Vorlage von amtlich beglaubigten Kopien notwendig. Die Beglaubigung ist meist mit entsprechenden Gebühren und insbesondere mit Aufwand verbunden.

"Die Änderungsverordnung sieht auch vor, dass die Gefahrenbremsung Bestandteil der Pkw-Fahrschulausbildung wird", erklärte der Minister. In gefährlichen Situationen sei starkes Bremsen bis hin zur Vollbremsung manchmal unumgänglich. Jeder Fahrschüler werde in Zukunft das richtige Verhalten in solchen Situationen lernen. Diese sogenannte Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" werde ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der hohen Unfallbeteiligung junger Fahranfänger sein. "Wir erfüllen damit einen weiteren Schritt in unserem Verkehrssicherheitsprogramm", hob Bodewig hervor.
text  Hanno S. Ritter
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