Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Kfz-Versicherungsrichtlinie vorgelegt, mit der die bestehenden
EU-Vorschriften aktualisiert und verbessert werden sollen. Damit soll es für Kfz-Halter leichter werden, bei einem zeitlich
begrenzten Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat einen vorübergehenden Versicherungsschutz zu erlangen. Auch die
kurzfristige Versicherung von Fahrzeugen, die außerhalb des Wohnsitzlandes des Halters gekauft wurden, soll in Zukunft
einfacher werden, damit jeder die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug dort zu kaufen, wo es für ihn wirtschaftlich am günstigen
ist. Dies trägt auch zur Förderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs auf dem Kfz-Markt bei. Nicht zuletzt soll auch der
Wechsel des Versicherers erleichtert und der Versicherungsschutz von Fußgängern und Radfahrern, die in Verkehrsunfälle
verwickelt waren, verbessert werden.
Der Vorschlag sieht außerdem die Überarbeitung einiger bestehender Vorschriften wie beispielsweise die von Kraftfahrern
verlangte Mindestdeckungssumme vor. Ohne ein verbessertes EU-Regelwerk würden sich die Kraftfahrer weiterhin von den
bestehenden versicherungstechnischen Hindernissen entmutigen lassen, hieß es. Der Vorschlag ist das Ergebnis umfangreicher
Arbeiten im Rahmen einer Gruppe von Regierungssachverständigen und ausführlicher Anhörungen von Wirtschaftsvertretern,
Vertretern von Unfallopferorganisationen und sonstigen einschlägigen Kreisen.
Im Juli 2001 war die Kommission vom Europäischen Parlament aufgefordert worden, einen Vorschlag zur Aktualisierung der
bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvorschriften vorzulegen. Der jetzige Vorstoß der Kommission sei Teil ihrer
Bemühungen, dafür zu sorgen, dass das Recht der EU-Bürger, frei von praktischen Hindernissen in jedem beliebigen
Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu reisen, nicht nur auf dem Papier bestehe, heißt es in einer Mitteilung.