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Plakat zum internationalen
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Aktionstag gegen Lärm
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Lärmprobleme - was tun? In Deutschland ist die Bevölkerung einer Vielzahl von
Lärmquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbebetriebe, Nachbarn, Sportanlagen und andere Lärmquellen
führen oft zu hohen Lärmbelastungen. Bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kann das sogar zu Gesundheitsbelastungen
führen. Meist wissen Betroffene jedoch nicht, welcher Lärmpegel zulässig und welche Lärmbelastung nicht erlaubt ist. Zudem
fehlen Informationen, an wen sie sich im Beschwerdefall wenden können oder welche gesetzlichen Regelungen für die jeweilige
konkrete Lärmbelästigung zutreffen.
Der morgige Mittwoch wurde zum 7. internationalen Aktionstag gegen den Lärm ("International Noise Awareness Day") erklärt.
Weltweit finden Aktionen statt. In Deutschland lautet das Motto des Aktionstages "Was Ohren alles hören (müssen)". In diesem
Zusammenhang hat das Umweltbundesamt (UBA) im Internet unter dem Stichwort "Hilfe bei Lärmproblemen" nun umfangreiche
Informationen zu verschiedenen Lärmquellen und gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und nennt Ansprechpartner für
Betroffene.
In Deutschland gibt es kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm. Für die Lösung
von Lärmproblemen heißt das: Eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete
müssen beachtet werden. Einfache Lösungswege sind meist die Ausnahme. Für viele Lärmarten sind eigene Lärmbewertungsverfahren
entwickelt worden, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden. Damit ist es aber für die Betroffenen
oft schwierig, gegen die Lärmbelästigungen vorzugehen - obwohl das sehr wichtig wäre: "Menschen, die an Straßen mit einem
mittleren Lärmpegel von 65 Dezibel und mehr wohnen, haben ein 20 Prozent höheres Herzinfarktrisiko als Menschen, die in Ruhe
leben. Lärm schädigt außerdem das Hörorgan, verringert das Lernvermögen und stört die Konzentration. Das gilt ganz besonders
für Kinder. Insgesamt leiden in Deutschland rund 12 Millionen Menschen an den Folgen dieser hohen Lärmbelastung," so
Dr. Axel Friedrich, Abteilungsleiter Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt.
Das UBA bietet mit dem Online-Angebot "Hilfe bei Lärmproblemen" einen umfassenden Überblick über gesetzliche Regelungen
und nennt Ansprechpartner für die verschiedenen Lärmprobleme. Zwei Suchhilfen stehen zur Verfügung: Entweder erfolgt die
Suche über die am häufigsten genannten Lärmquellen wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr, Nachbarschaftslärm,
oder über eine Stichwortsuche für spezielle Lärmquellen von "Altglascontainer" bis "Windkraftanlage". Mit nur wenigen
Mausklicks finden Betroffene schnell die gewünschten Informationen. Neben grundlegenden Erläuterungen, zum Beispiel,
welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, sind auch Hinweise auf Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen, Normen
und Ansprechpartner zu finden. Die geltenden gesetzlichen Regelungen und umfangreichere Zusatzinformationen zu
ausgewählten Themen stehen ebenfalls zur Verfügung oder es wird auf einen Link verwiesen, der die Information
bereithält.
Besonders in den Städten gehörten gesundheitsschädliche Dauerschallpegel von über 70 Dezibel zum lauten Alltag,
schreibt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer Presseinformation. Dies belegten Probemessungen, die der Club
gemeinsam mit BUND und Umweltbundesamt heute an einer Berliner Straßenkreuzung vorgenommen habe. Der VCD fordert
vor diesem Hintergrund Tempolimits zur Eindämmung der Lärmbelastung. Thomas Schaller, VCD-Bundesvorsitzender: "Um dem
Verkehrslärm Herr zu werden, brauchen wir in den Städten eine weitgehende Beschränkung auf Tempo 30 und ein generelles
Nachtfahrverbot für LKW. Auf Autobahnen können Tempolimits in Siedlungsnähe von maximal 100 km/h für PKW und 60 km/h für LKW
den Lärm deutlich mindern. Die Lärmsanierung bestehender Schienenstrecken muss vorangetrieben und Lärmgrenzwerte für
Schienenfahrzeuge eingeführt werden. Auch für Motorräder fehlen wirksame Lärmgrenzwerte."
Der BUND-Vorsitzende Dr. Gerhard Timm forderte unter Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche
Unversehrtheit ein neues Lärmschutzgesetz, damit Betroffene sich besser wehren können. "Nur dann können verlärmte Gebiete
beruhigt und lärmarme Zonen vor den negativen Folgen der weiteren Zersiedlung und des Straßen- und Flughafenausbaus bewahrt
werden," so Timm.
Was tun gegen Lärm? Habe ich Anspruch auf Lärmschutzfenster? Wer zahlt die Schalldämmung und wie funktioniert sie? Experten
der Stiftung Warentest und des Umweltbundesamtes geben Antwort. Sie sind am Mittwoch, 24.04.2002, von 10-14 Uhr telefonisch
zu erreichen unter der Nummer 030-2631-2700. Die Stiftung Warentest bietet
auf ihrer Website
ebenfalls weitere Informationen zum Thema Straßenlärm, Musteranträge zum Download und ein Lärmgutachten an.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionen in Deutschland zum "Tag gegen Lärm" gibt es im Internet unter
www.tag-gegen-laerm.de.