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Donnerstag, 28. März 2024
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Umfangreiche Online-Informationen zu Lärmthemen / Experten am Telefon

Zum Internationalen Tag gegen den Lärm

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Plakat zum internationalen
Aktionstag gegen Lärm
Lärmprobleme - was tun? In Deutschland ist die Bevölkerung einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbebetriebe, Nachbarn, Sportanlagen und andere Lärmquellen führen oft zu hohen Lärmbelastungen. Bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kann das sogar zu Gesundheitsbelastungen führen. Meist wissen Betroffene jedoch nicht, welcher Lärmpegel zulässig und welche Lärmbelastung nicht erlaubt ist. Zudem fehlen Informationen, an wen sie sich im Beschwerdefall wenden können oder welche gesetzlichen Regelungen für die jeweilige konkrete Lärmbelästigung zutreffen.

Der morgige Mittwoch wurde zum 7. internationalen Aktionstag gegen den Lärm ("International Noise Awareness Day") erklärt. Weltweit finden Aktionen statt. In Deutschland lautet das Motto des Aktionstages "Was Ohren alles hören (müssen)". In diesem Zusammenhang hat das Umweltbundesamt (UBA) im Internet unter dem Stichwort "Hilfe bei Lärmproblemen" nun umfangreiche Informationen zu verschiedenen Lärmquellen und gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und nennt Ansprechpartner für Betroffene.

In Deutschland gibt es kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm. Für die Lösung von Lärmproblemen heißt das: Eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete müssen beachtet werden. Einfache Lösungswege sind meist die Ausnahme. Für viele Lärmarten sind eigene Lärmbewertungsverfahren entwickelt worden, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden. Damit ist es aber für die Betroffenen oft schwierig, gegen die Lärmbelästigungen vorzugehen - obwohl das sehr wichtig wäre: "Menschen, die an Straßen mit einem mittleren Lärmpegel von 65 Dezibel und mehr wohnen, haben ein 20 Prozent höheres Herzinfarktrisiko als Menschen, die in Ruhe leben. Lärm schädigt außerdem das Hörorgan, verringert das Lernvermögen und stört die Konzentration. Das gilt ganz besonders für Kinder. Insgesamt leiden in Deutschland rund 12 Millionen Menschen an den Folgen dieser hohen Lärmbelastung," so Dr. Axel Friedrich, Abteilungsleiter Verkehr und Lärm im Umweltbundesamt.

Das UBA bietet mit dem Online-Angebot "Hilfe bei Lärmproblemen" einen umfassenden Überblick über gesetzliche Regelungen und nennt Ansprechpartner für die verschiedenen Lärmprobleme. Zwei Suchhilfen stehen zur Verfügung: Entweder erfolgt die Suche über die am häufigsten genannten Lärmquellen wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr, Nachbarschaftslärm, oder über eine Stichwortsuche für spezielle Lärmquellen von "Altglascontainer" bis "Windkraftanlage". Mit nur wenigen Mausklicks finden Betroffene schnell die gewünschten Informationen. Neben grundlegenden Erläuterungen, zum Beispiel, welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, sind auch Hinweise auf Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen, Normen und Ansprechpartner zu finden. Die geltenden gesetzlichen Regelungen und umfangreichere Zusatzinformationen zu ausgewählten Themen stehen ebenfalls zur Verfügung oder es wird auf einen Link verwiesen, der die Information bereithält.

Besonders in den Städten gehörten gesundheitsschädliche Dauerschallpegel von über 70 Dezibel zum lauten Alltag, schreibt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer Presseinformation. Dies belegten Probemessungen, die der Club gemeinsam mit BUND und Umweltbundesamt heute an einer Berliner Straßenkreuzung vorgenommen habe. Der VCD fordert vor diesem Hintergrund Tempolimits zur Eindämmung der Lärmbelastung. Thomas Schaller, VCD-Bundesvorsitzender: "Um dem Verkehrslärm Herr zu werden, brauchen wir in den Städten eine weitgehende Beschränkung auf Tempo 30 und ein generelles Nachtfahrverbot für LKW. Auf Autobahnen können Tempolimits in Siedlungsnähe von maximal 100 km/h für PKW und 60 km/h für LKW den Lärm deutlich mindern. Die Lärmsanierung bestehender Schienenstrecken muss vorangetrieben und Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge eingeführt werden. Auch für Motorräder fehlen wirksame Lärmgrenzwerte."

Der BUND-Vorsitzende Dr. Gerhard Timm forderte unter Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit ein neues Lärmschutzgesetz, damit Betroffene sich besser wehren können. "Nur dann können verlärmte Gebiete beruhigt und lärmarme Zonen vor den negativen Folgen der weiteren Zersiedlung und des Straßen- und Flughafenausbaus bewahrt werden," so Timm.

Was tun gegen Lärm? Habe ich Anspruch auf Lärmschutzfenster? Wer zahlt die Schalldämmung und wie funktioniert sie? Experten der Stiftung Warentest und des Umweltbundesamtes geben Antwort. Sie sind am Mittwoch, 24.04.2002, von 10-14 Uhr telefonisch zu erreichen unter der Nummer 030-2631-2700. Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Website ebenfalls weitere Informationen zum Thema Straßenlärm, Musteranträge zum Download und ein Lärmgutachten an.

Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionen in Deutschland zum "Tag gegen Lärm" gibt es im Internet unter www.tag-gegen-laerm.de.
text  Hanno S. Ritter
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