Das einst klare System der Kfz-Kennzeichen wird weiter verwässert: Künftig hat das Ortskürzel noch weniger Bedeutung als jetzt,
weil die Kennzeichen bei Umzug des Halters und auch bei Fahrzeugverkauf beibehalten werden können – und zwar bundesweit,
wie die Politik entschieden hat.
Das Bundeskabinett hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird
u.a. die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.
Wer umziehe - auch über die Ländergrenzen hinweg - könne das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten, sagte Ramsauer.
"Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut."
Mit der Neuregelung wird der entsprechende Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 umgesetzt. Bereits
heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (etwa in Schleswig-Holstein und Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel
des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines
Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.
Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer
durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten
sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten laut Ministerium 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen
Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.
Mit der Neuregelung erfolgt nach der Wiedereinführung alter Ortskürzel, der für viele Verbraucher unbefriedigend umgesetzten
Einführung des Wechselkennzeichens eine wiederholte und die größte gesetzliche Änderung in Sachen Kfz-Kennzeichen: Wo "HH" für
Hamburg drauf steht, kann es sich künftig nicht mehr nur bei Dienstwagen, sondern bei jedem Kfz um eines aus München handeln. Ob dies
für die Halter wirklich mit weniger Aufwand verbunden ist, bleibt abzuwarten: Der Akt der Ummeldung dürfte nicht entfallen, nur die
Pflicht für neue Kennzeichen. Die Möglichkeit zu einer bewusste Entscheidung für ein fremdes Kennzeichen, sozusagen das Gegenteil zu
den neuen alten Ortskürzeln, ist mit der Neuregelung jedoch nicht verbunden.
Elektronisches Abmelden von Fahrzeugen
Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge
über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten
der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund neun
Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.
Weitere Online-Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erforderten "umfangreichere technische und verwaltungsinterne
Umstellungen", hieß es, über diese solle zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.