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Freitag, 29. März 2024
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Bei Kollision mit Gegenverkehr-Ampelsünder haftet regelmäßig der Abbiegende

Linksabbieger: Größte Vorsicht an Ampelkreuzungen notwendig

ARCD
Zu Geduld und besonderer Vorsicht rät der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) Kraftfahrern, die in Ampel-Kreuzungen nach links abbiegen wollen. Trotz der Signalsteuerung komme es dabei relativ häufig zu Kollisionen, weil Linksabbieger in der Annahme, der Gegenverkehr habe bereits Rot, zu früh losfahren. Tatsächlich passiere es aber nicht selten, dass einzelne Autofahrer mit hohem Tempo noch bei Gelb-Rot über die Kreuzung führen, obwohl andere in den Fahrspuren daneben schon bei Beginn der Gelbphase angehalten hatten.

Auch in diesen Fällen treffe Linksabbieger, die den Vorrang des Gegenverkehrs nicht beachteten, bei einem eventuellen Zusammenstoß die volle Schuld, entschied das Oberlandesgericht Hamm (- 13 U 249/00 -). Eine Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten und eine Aufteilung der Haftung von 2/3 zu 1/3 zu Ungunsten des Linksabbiegers könne eventuell dann gegeben sein, wenn nachgewiesen werde, dass der Geradeausfahrer in der Lage gewesen wäre, sein Fahrzeug noch rechtzeitig vor der Haltelinie zum Stehen zu bringen. Ein Nachweis, der jedoch in aller Regel nur schwer zu erbringen sein dürfte.
text  Hanno S. Ritter
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