Über die verkehrsrechtlichen Neuerungen in Deutschland haben wir schon verschiedentlich berichtet.
Der ADAC hat nun die wichtigsten Änderungen im europäischen Ausland zusammengestellt:
Schweiz
In der Schweiz "sollen" ab dem 1.1. alle Motorfahrzeuge, also auch Pkw, bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein
Verstoß gegen diese Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.
Frankreich
In Frankreich werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge nicht nur auf Alkoholisierung, sondern
obligatorisch auch auf Rauschgiftgenuss hin untersucht und einem so genannten Drogentest unterzogen.
Griechenland
Griechenland wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige Promillegrenze von 0,5 halbieren. Ein genauer Zeitpunkt
für das Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.
Italien
Italien erwägt, die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten dreispurigen Streckenabschnitten von 130 km/h
auf 150 km/h anzuheben. Gleichzeitig sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei Handybenutzung neben einer
Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Niederlande
Auch die Niederländer wollen Anfang 2002 ein Handyverbot einführen. Ab wann es genau gilt, steht noch nicht fest.
Die Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung werden auf 100.000 Euro für Sach- und 350.000 Euro
für Personenschäden angehoben.
Ungarn
Ungarn verlangt ab Januar die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich wie in Deutschland. Während der Wintersaison
müssen bei tief winterlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten mitgeführt werden; ohne diese kann
die Einreise verwehrt werden.