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Freitag, 29. März 2024
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EU-Kommission wirft dem Unternehmen Wettbewerbsvorschriften vor / Rechtsmittel angekündigt

DaimlerChrysler muss 72 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Siehe Bildunterschrift
© Blueflash
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen die DaimlerChrysler AG eine Geldstrafe in Höhe von 71,825 Mio. Euro (rund 140,5 Millionen Mark) zu verhängen. Damit sollen Maßnahmen geahndet werden, mit denen DaimlerChrysler versucht haben soll, den Parallelhandel zu erschweren und den Wettbewerb im Kfz-Leasing und -Handel einzuschränken. Die Kommission verhängt damit bereits zum vierten Mal eine Geldstrafe gegen einen Automobilhersteller, der gegen die EG-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Die Strafe gegen die Stuttgarter Autobauer sei das bisher dritthöchste Strafgeld, das jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt worden sei, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti.

Die Kommission will drei Arten von Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht festgestellt haben:
  • Erstens habe DaimlerChrysler Maßnahmen getroffen, um den Parallelhandel zu erschweren. Das Unternehmen habe die Mitglieder seines deutschen Vertriebsnetzes für Mercedes-Pkw, das rund zur Hälfte aus Vertretungen besteht, angewiesen, keine Fahrzeuge außerhalb des eigenen Absatzgebiets zu verkaufen. Außerdem habe DaimlerChrysler seinen Vertriebspartnern die Anweisung erteilt, von ausländischen Kunden, die ein Auto in Deutschland bestellen, eine Anzahlung von 15% zu verlangen. Von deutschen Kunden wurde dies nicht verlangt.
  • Beim zweiten Verstoß habe DaimlerChrysler in Deutschland und Spanien den Kfz-Absatz durch Mercedes-Vertretungen oder -Vertriebshändler an unabhängige Leasingunternehmen, die noch keine Kunden ("Leasingnehmer") für das betreffende Fahrzeug gefunden hatten, beschränkt. Auf diese Weise habe das Unternehmen den Wettbewerb zwischen eigenen und unabhängigen Leasingunternehmen eingeschränkt, da letztere keine Fahrzeuge auf Lager nehmen und die üblichen Großabnehmerrabatte nicht nutzen konnten.
  • Der dritte Verstoß schließlich betrifft die angebliche Beteiligung des Konzerns an einer Preisfestsetzungsvereinbarung in Belgien. Ziel dieser Vereinbarung sei es gewesen, die Preisnachlässe einzuschränken, die den Verbrauchern von der Landesgesellschaft Mercedes Belgium und den belgischen Mercedeshändlern eingeräumt wurden.
DaimlerChrysler hat diese Vorwürfe immer bestritten.

Die Maßnahmen von DaimlerChrysler verstoßen gegen Artikel 81 Absatz 1 des EG-Vertrages, wonach alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen untersagt sind, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken. Außerdem dürfen Automobilhersteller und ihre Importeure die Freiheit des Endverbrauchers, einen Neuwagen im Mitgliedstaat seiner Wahl zu erwerben, weder direkt noch indirekt einschränken. Auch die Freiheit der Händler, die Preise und Preisnachlässe beim Weiterverkauf an den Endverbraucher festzusetzen, dürfen nicht eingeschränkt werden.

Die Höhe der Geldbuße bemisst sich nach der Schwere der Verstöße (dabei wird auch die Marktstellung des Unternehmens berücksichtigt) und nach ihrer Dauer, teilte die Kommission mit. Außerdem müsse die Geldbuße auf DaimlerChrysler und andere Unternehmen hinreichend abschreckend wirken.

Medienberichten zufolge hält DaimlerChrysler verhängte Geldbuße wegen unzulässiger Vertriebspraktiken für unangemessen und wird aller Voraussicht nach gegen die Entscheidung vorgehen. Man werde hierüber kurzfristig entscheiden, hieß es.

Gegen Volkswagen hatte die Kommission 1998 wegen ähnlicher Vorwürfe bereits ein Bußgeld von 102 Millionen Euro verhängt. VW klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof und erreichte eine Absenkung des Betrags auf 90 Millionen Euro.
text  Hanno S. Ritter
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