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Samstag, 20. April 2024
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Gericht wertet Trick als Rotverlichtverstoß

Umfahren des Linksabbieger-Rot kann teuer werden

Siehe Bildunterschrift
Autofahrer, die es besonders eilig haben, bedienen sich nach Beobachtungen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) mitunter eines Tricks, um an ampelgesteuerten Kreuzungen die Nase vorn zu haben: Wenn sie links abbiegen wollen, reihen sie sich nicht in die entsprechende Fahrspur ein, weil diese durch ein Rotsignal gesperrt ist. Stattdessen fahren sie zunächst bei Grün auf einer durch Pfeile gekennzeichneten Geradeaus-Spur weiter, um dann in der Kreuzung nach links zu schwenken und so als erster vor der Kolonne der wartenden Linksabbieger fahren zu können.

Diese scheinbar clevere Methode kann allerdings teuer zu stehen kommen, warnt der ARCD. Er verweist dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesberichts (- 1 ObOWi 257/2000 -). Danach machen sich motorisierte Verkehrsteilnehmer, die diesen Abbiegetrick nutzen, nicht nur einer Zuwiderhandlung durch Nichteinhalten der durch Pfeil-Markierungen vorgeschriebenen Fahrtrichtung schuldig, was nur 20 Mark kosten würde. Vielmehr handle es sich um einen eindeutigen Rotlichtverstoß, der mit einer Geldbuße von 100 Mark und drei Punkten in Flensburg geahndet werden müsse. Das Umfahren des Linksabbieger-Haltsignals, so der ARCD, könne aber noch drastischer geahndet werden: Falls ein Richter es als "qualifizierten Rotlichtverstoß" (länger als eine Sekunde Rot) werte, werde neben einer Geldstrafe von 250 Mark ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
text  Hanno S. Ritter
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