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Freitag, 29. März 2024
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Gericht: Fahrer handelt grob fahrlässig und muss deswegen besonders hart bestraft werden

Mit Handy über Rot droht Fahrverbot

Siehe Bildunterschrift
Gefährlich, auch fürs Portemonnaie: © ADAC
Handy-Telefonate im Auto
Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert und dabei eine rote Ampel überfährt, handelt vorsätzlich und muss deshalb mit einer Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot rechnen. Die härtere Strafe wird damit begründet, dasss sich ein telefonierender Fahrer bewusst so ablenken lässt, dasss es zu Verkehrsverstößen kommen kann. Das befand das Oberlandesgericht in Celle (- 333 Ss 38/01 -), wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR 2001, S. 415 berichtet.

Besonderheit: Das Verbot, ohne Freisprechanlage zu telefonieren, war zwar zur Tatzeit noch nicht in Kraft, die Forderung danach wurde aber bereits ausführlich in den Medien diskutiert. Der Angeklagte wusste also von der Problematik. Außerdem muss, so das Gericht, jedem Autofahrer von Haus aus klar sein, dasss Telefonieren ohne Freisprechanlage die Konzentration beeinträchtigt.
text  Hanno S. Ritter
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