Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Donnerstag, 28. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht hält die Aktion für ein unzulässiges Koppelungsgeschäft

Landgericht Köln bestätigt Verbot der Edeka-Werbung »Jetzt schlägt's Punto«

Siehe Bildunterschrift
Endgültig nicht bei Edeka: © Fiat Automobil AG
Fiat Punto
Das Landgericht Köln hat am vergangenen Freitag sein Urteil im Verfügungsverfahren der Fiat Automobil AG gegen die neukauf Markt GmbH, eine Tochtergesellschaft der Edeka Handelsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, wegen der Werbung für die Verkaufsaktion "Jetzt schlägt's Punto" verkündet. "neukauf Markt" hatte die Edeka-Werbung im Internet und in eigenen Märkten verbreitet.

Mit einstweiliger Verfügung vom 11.05.2001 hatte das Landgericht Köln "neukauf Markt" bereits die Werbung untersagt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde.

Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht seine Verfügung vom 11.05.2001 (Autokiste berichtete) und untersagt die Werbung insgesamt als unzulässiges Koppelungsangebot. Es sei einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher ein Preisvergleich kaum, zumindest aber nur verbunden mit großen Schwierigkeiten möglich; daher würden die Verbraucher auf die durch die Edeka-Werbung vermittelte besondere Preisgünstigkeit des Angebots vertrauen und von einem Preisvergleich gänzlich Abstand nehmen. Denn kaum ein Interessent werde über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die ihm eine Preisermittlung zuverlässig ermöglichen.

Das Landgericht Köln (- 31 O 315/01 -) hat sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Urteil des Oberlandgerichts Karlsruhe vom 14.08.2001 auseinandergesetzt und klar gestellt, dasss Koppelungsangebote nicht nur dann wettbewerbsrechtlich unzulässig seien, wenn ein Preisvergleich unmöglich sei, sondern auch dann, wenn der Preisvergleich extrem erschwert werde.

Frank Pohmer, Leiter der Rechtsabteilung der Fiat Automobil AG, begrüßt die Entscheidung aus Köln: "Das OLG Karlsruhe hatte immerhin die Irreführung der Verbraucher hinsichtlich des Vertragspartners erkannt. Das Urteil des LG Köln besagt, dasss Koppelungsangebote nicht stets unzulässig sind, wohl aber das von Edeka."

Pohmer weiter: "Um es klar zu sagen: Edeka durfte keineswegs aufgrund des Urteils des OLG Karlsruhe Puntos verkaufen, erst recht aber nicht nach der Entscheidung des LG Köln, sieht man einmal davon ab, dasss Edeka ohnehin nie Puntos verkaufen wollte, sondern 'nur' vermitteln. Eine 'Revolution im Automobil-Vertrieb' (Edeka-Slogan, Anm. d. Red.) findet daher nicht statt."

Edeka hatte den schwarzen Punto in Baden-Württemberg im Paket mit einem Motorroller (!), einem Laptop-Computer und weiteren Elektronikprodukten zum Preis von 24.500,- Mark zzgl. Überführungskosten angeboten, was nach Unternehmensangaben einer Ersparnis gegenüber dem Listenpreis von rund einem Viertel entspricht. Im vergangenen Jahr war Edeka mit einer geplanten ähnlichen Aktion mit dem Smart gescheitert, nachdem es bereits im Vorfeld zu Unstimmigkeiten mit dem DaimlerChrysler-Konzern gekommen war.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.