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Mittwoch, 24. April 2024
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ADAC: Neues "Pickerl" nur bei Bruch der Windschutzscheibe

Jahresvignette Österreich: Bei Fahrzeugwechsel und Totalschaden kein Ersatz

© ADAC

Wer seinem alten Auto adieu sagt, weil er sich einen neuen Wagen kauft, muss nach Mitteilung des ADAC auch das österreichische Jahrespickerl abschreiben, wenn ein solches an der Windschutzscheibe angebracht ist. Die Vignette vom alten Fahrzeug kann nach Angaben der ÖSAG (Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft) nicht auf das neue übertragen werden. Beim Fahrzeugwechsel muss man sich grundsätzlich ein neues Pickerl kaufen. Allenfalls kann man sich vom Käufer des alten Wagens den Gegenwert der Plakette auszahlen lassen.

Auch bei einem Totalschaden - ob verschuldet oder unverschuldet - wird kein Vignetten-Ersatz geleistet. Das Pickerl bleibt beim "Bruch-Auto" und kann nicht weiter verwendet werden. Auf dem Kulanzweg kann eine Vignette nur ersetzt werden, wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht - etwa durch Steinschlag, Wildschaden oder durch eine Unfall (der aber nicht zum Totalschaden führen darf). Ersetzt wird nur eine Jahresvignette und zwar ausschließlich von den beiden österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, der ÖSAG in Salzburg sowie von bestimmten Ausgabestellen an den Grenzübergängen Salzburg, Kiefersfelden, Suben, Reschenpass und Brenner.

Damit man überhaupt eine Ersatz-Jahresvignette bekommt, muss man folgende Unterlagen dabei haben: Original-Jahresvignette (eventuell sogar mit dem Scheibenteil), Trägerfolie mit Seriennummer der Original-Vignette (unterer perforierter Abschnitt) und die Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe.
text  Hanno S. Ritter
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